Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Neues Gesetz soll Lachgas-Konsum eindämmen

Gesundheitsministerin Warken fordert strengere Regeln für Kartuschenverkauf und warnt vor Gesundheitsrisiken durch Lachgas-Konsum.

«Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit», sagt die Bundesgesundheitsministerin. (Symbolbild)
Foto: Julia Kilian/dpa

Kartuschen mit Lachgas, die unter Jugendlichen als Partydroge verbreitet sind, sind derzeit noch relativ einfach in Geschäften, Kiosken und an Automaten erhältlich. Um insbesondere Minderjährige vor Gesundheitsrisiken zu schützen, soll dem jedoch ein Riegel vorgeschoben werden.

Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kommt am Freitag noch in den Bundesrat. Voraussichtlich im Frühjahr sollen Verbote greifen – ebenso für «K.o.-Tropfen», wie sie Sexualstraftäter einsetzen. Eine Übersicht:

Wo ist das Problem?

«Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit», sagte Warken zum Parlamentsbeschluss. Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürften nicht länger missbraucht werden. Denn Folgen könnten Bewusstlosigkeit und bleibende Schäden des Nervensystems sein. Oft atmen Konsumentinnen und Konsumenten Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), als euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Bei direktem Konsum aus Kartuschen kann es wegen der Kühlung zu Erfrierungen und Verletzungen des Lungengewebes infolge des Gasdrucks kommen. 

Was regelt das Gesetz bei Lachgas?

Unterbunden werden soll schon die bisher ziemlich leichte Verfügbarkeit. Künftig sollen Lachgas und Zubereitungen davon in Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als 8,4 Gramm unter ein gesetzliches «Umgangsverbot» für neue psychoaktive Stoffe fallen. Erwerb und Besitz für Minderjährige werden ausdrücklich verboten. Generell untersagt wird die Abgabe über Automaten und den Versandhandel an private Verbraucher. Für Volljährige gilt künftig, dass pro Einkauf maximal zehn Kartuschen mit jeweils 8,4 Gramm erworben werden dürfen.

Gibt es Ausnahmen?

Da Chemikalien auch für andere Zwecke verwendet werden, sind Ausnahmen von Verkaufsverboten geplant: Lachgaskartuschen mit einer Füllmenge von bis zu 8,4 Gramm sollen weiterhin auf dem Markt erhältlich sein, beispielsweise für das Aufschäumen von Schlagsahne. Dies gilt auch für Fertigsprühsahne. Die ursprünglich festgelegte Grenze von genau 8 Gramm wurde in den Verhandlungen von Union und SPD leicht angehoben. Dies soll Schwankungen in der Füllmenge berücksichtigen und den Aufwand für die Hersteller reduzieren.

Was sagen Polizei- und Medizinexperten?

Die Gewerkschaft der Polizei unterstützte im Grunde die Gesetzespläne. Denn der Anstieg des Lachgas-Konsums, insbesondere in der Discoszene, ist größtenteils auf die unregulierte Verfügbarkeit zurückzuführen. Gleichzeitig hält die Gewerkschaft eine bundesweite Aufklärungskampagne für notwendig. Es wird auch in Frage gestellt, ob die zukünftig erlaubte Füllmenge niedrig genug ist – sie entspricht ungefähr dem Volumen eines Luftballons und könnte leicht für den Konsum missbraucht werden. Die Bundesärztekammer plädierte daher für eine begrenzte Abgabemenge und forderte zudem ein Verbot jeglicher Art von Werbung und Sponsoring.

Was wird bei K.o.-Tropfen geregelt?

Das Gesetz regelt auch Einschränkungen für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden können. Nach einigen Minuten wird Opfern schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Zeit etwa für Sexualdelikte oder Raub. Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) sprach von «einem Mittel gezielter chemischer Gewalt». Daher soll verboten werden, beide Substanzen auf den Markt zu bringen, untersagt werden auch Handel und Herstellung.

Wie geht es weiter?

Wenn der Bundesrat das Gesetz passieren lässt, kann es verkündet werden. Es ist geplant, eine Übergangszeit von drei Monaten einzuräumen, um im Handel und an Automaten Umstellungen vorzubereiten, bevor die neuen Regeln in Kraft treten. Voraussichtlich werden sie im April 2026 in Kraft treten, wie das Ministerium erklärt hat. Es gibt bereits teilweise regionale oder lokale Verbote für Lachgas. Diese wurden eingeführt, da eine bundesweite Regelung aufgrund des Scheiterns der Ampel-Koalition – die ähnliche Pläne hatte – verzögert wurde.

dpa