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Taxifarben in Deutschland im Wandel der Zeit

Die Farben der Taxis in Deutschland ändern sich: In sechs Ländern ist die Farbe freigegeben, in anderen sind sie weiterhin beige.

Taxis mussten lange Zeit eine vorgegebene Farbe haben - zuletzt hat nun Sachsen-Anhalt die Regelung gekippt. (Symbolbild)
Foto: Federico Gambarini/dpa

Telefonzellen waren gelb, Polizisten trugen Grün und Taxis waren beige: Viele Gewissheiten aus der alten Bundesrepublik der 70er, 80er, 90er Jahre sind längst obsolet. Denn Telefonzellen gibt es nicht mehr, Polizeibeamte tragen heute meist blaue Uniformen und auch Taxis können in gut einem Drittel der 16 Bundesländer heutzutage eine andere Farbe haben.

«Ausnahmslos in Hellelfenbein sind die Taxis weiterhin in den Bundesländern Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Berlin, Hamburg, Bremen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern», sagt Michael Oppermann, Geschäftsführer vom Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM).

Das heißt also, dass die Taxi-Farbe mittlerweile in sechs Ländern zugelassen ist: in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen-Anhalt.

Von den mehr als 83 Millionen Einwohnern in Deutschland leben 29 Millionen in einem Bundesland ohne festgelegte Taxi-Farbe. Die überwiegende Mehrheit (über 54 Millionen) lebt jedoch immer noch in einem Teil Deutschlands, in dem Taxis immer beige sind. Zumindest noch.

Zuletzt hat Sachsen-Anhalt zu Beginn des Monats die freie Wahl der Taxifarbe möglich gemacht. «Die neue Regelung bringt eine Reihe von Erleichterungen und vor allem wirtschaftliche Vorteile für die Unternehmen mit sich», sagte dazu die dortige Verkehrsministerin Lydia Hüskens (FDP). 

Es passe nicht mehr in die heutige Zeit, dass der Gesetzgeber vorschreibe, welche Farbe Taxis haben dürfen. «Zugleich schaffen wir damit auch ein Stück weit Gerechtigkeit und Flexibilität im Wettbewerb, da zunehmend andere Anbieter auf den Markt drängen, die nicht an starre Vorgaben gebunden sind.»

Das Ministerium in Magdeburg betont, dass die Fahrzeuge trotzdem immer als Taxi erkennbar sein müssen. Die vorgeschriebene Beschriftung und das Taxi-Licht auf dem Dach bleiben weiterhin erforderlich.

Einige Skeptiker haben dennoch Bedenken, ob das Schild auf dem Dach klar genug ist und ob eine einheitliche Farbe nicht die bessere Regelung wäre.

RAL 1015 – die Farbnummer für Hellelfenbein

Zum ersten Mal sorgte Georg Leber, der Bundesverkehrsminister von Willy Brandt (SPD), Anfang der 70er Jahre dafür, dass Taxis in der Bundesrepublik einheitlich in einem fast weißen, cremigen Gelbton lackiert wurden.

Es handelt sich spezifisch um RAL 1015 – die Farbnummer für Hellelfenbein. Die Vorschrift zielte unter anderem darauf ab, eine bessere Erkennbarkeit von Taxis im Straßenverkehr sicherzustellen.

Der hellere Farbton, der besser wahrnehmbar ist, soll zusätzliche Sicherheit bieten. Trotzdem sollte keine zu auffällige Signalfarbe gewählt werden, da Taxis diskret und seriös – und nicht knallig – erscheinen sollen.

Praktische Überlegungen spielten auch eine Rolle. Auf hellem Beige sind Staub und Schmutz sowie kleinere Dellen und Beschädigungen weniger auffällig.

Und heute kaum vorstellbar: Autos hatten damals noch keine Klimaanlagen. Bis 1971 waren viele Taxis schwarz. Aufgrund der dunklen Farbe, die die Sonneneinstrahlung besonders absorbiert, heizten sich die Fahrzeuge unangenehm für Chauffeure und Fahrgäste auf.

Nord-Süd-Unterschiede in Deutschland

Doch auch wenn mittlerweile zunehmend Länder die Taxi-Außenfarbe freigeben, fahren nicht plötzlich Massen an rosaroten Taxis (viele sagen auch nach wie vor «Taxen») durchs Land. 

«Trotz Farbfreigabe entscheiden sich viele Taxiunternehmer dennoch für Hellelfenbein», sagt Michael Oppermann vom BVTM: «allerdings mit regionalen Unterschieden: je südlicher in Deutschland, desto verbreiteter sind schwarze Wagen; je nördlicher, desto eher sind die Fahrzeuge hellelfenbein.»

dpa