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Deutsches Paar in der Schweiz zu Haftstrafen verurteilt

Eltern geben Tochter Drogen und erstickten sie, um sie zu erlösen. Berufung möglich.

Das Paar war mit der Pflege ihrer Tochter überfordert, argumentierte ihr Anwalt.
Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Ein deutsches Paar wurde in der Schweiz jeweils zu acht Jahren Haft verurteilt, weil es seine behinderte Tochter (3) getötet hat. Das Gericht in Bremgarten im Kanton Aargau folgte nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung wegen Mordes. Diese hatte 18 Jahre Haft wegen Mordes gefordert. Die Richterin sprach die beiden wegen vorsätzlicher Tötung schuldig.

Die Eltern (32 und 34) haben zugegeben, ihrer Tochter Drogen gegeben und sie erstickt zu haben, weil sie sie erlösen wollten. Laut ihrem Verteidiger standen sie unter großer seelischer Belastung. Gegen das Urteil können sie Berufung einlegen.

Das Mädchen wurde mit einer zerebralen Erkrankung geboren und benötigte intensive Betreuung. Die Eltern gaben während des Verfahrens an, dass ihre Tochter ständige Schmerzen hatte. Zerebrale Erkrankungen betreffen das Großhirn. Die Familie lebte in Hägglingen gut 25 Kilometer südlich von Waldshut-Tiengen im baden-württembergischen Landkreis Waldshut.

Die Eltern hatten dem Kind die Droge Ecstasy in den Brei gemischt. Als es nicht mehr reagierte, erstickte der Vater das Kind mit einem Tuch. Die Familie hatte am nächsten Morgen Rettungskräfte gerufen und angegeben, dass das Kind leblos im Bett lag.

Die Richterin verurteilte die Eltern auch wegen eines Tötungsversuchs ein Jahr zuvor, als sie dem Mädchen Schlafmittel in den Brei gemischt hatten. Die beiden wurden ebenfalls jeweils für zehn Jahre des Landes verwiesen.

Die Großmutter des Kindes, die wegen Beihilfe angeklagt war, wurde freigesprochen.

dpa