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DFL scheitert vor Bundesverfassungsgericht in Polizeikostenstreit

Dieses Urteil könnte für die Klubs sehr teuer werden. Es geht um Millionen Euro.

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Foto: Depositphotos

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrem Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele gescheitert. Die Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen wurde vom Ersten Senat in Karlsruhe als erfolglos verkündet. (Az. 1 BvR 548/22).

Gerichtspräsident Stephan Harbarth erklärte in der Urteilsverkündung, dass die angegriffene Norm mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Das Ziel der Regelung sei es, die Kosten auf denjenigen zu übertragen, der sie verursacht habe und von dem die Gewinne stammen. Dies sei ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel.

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“Hochrisikospiele sind Spiele, bei denen es besonders wahrscheinlich ist, dass es zu Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern kommt. Seit 2014 ist im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz festgelegt, dass die Stadt bei gewinnorientierten Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen, die erfahrungsgemäß zu Gewalt neigen, Gebühren für polizeiliche Mehrkosten erheben kann.”

Die DFL erhielt im Jahr 2015 den ersten Gebührenbescheid – damals für ein Bundesliga-Spiel zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV. Der Stadtstaat Bremen stellte der DFL rund 400.000 Euro für die Polizeikosten in Rechnung. Es folgten weitere Bescheide.

Finanzielle Folgen für die Vereine

Die DFL betrachtete diese Regelung als verfassungswidrig und daher nichtig – und brachte den Fall vor Gericht. Laut der Dachorganisation der 1. und 2. Bundesliga fehlte es an einer klar abgrenzbaren, ihr zurechenbaren Leistung der Stadt Bremen. Diese sei jedoch eine verfassungsrechtliche Voraussetzung für die rechtmäßige Erhebung von Gebühren. Zudem seien einzelne Störer für den benötigten Polizeieinsatz verantwortlich – nicht die Organisatoren.

In den vergangenen Jahren hatten sich bereits mehrere Gerichte mit dem umstrittenen Thema befasst. In der ersten Instanz hatte die Klage der DFL Erfolg – das Verwaltungsgericht Bremen erklärte die Gebührenerhebung 2017 für rechtswidrig, unter anderem aufgrund der unbestimmten Berechnungsmethode.

Ein Jahr später hob das Oberverwaltungsgericht Bremen das Urteil auf, das die Gebührenforderung erneut für rechtens hielt. Im Jahr 2019 wurde diese Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt.

In Bremen wurden Gebühren in Höhe von über drei Millionen Euro in Rechnung gestellt, wie die Stadt angab. Es bleibt abzuwarten, ob andere Bundesländer dem Beispiel der Hansestadt folgen werden. Sollte sich das Bremer Modell nach der Entscheidung der obersten deutschen Richter auch in den anderen Bundesländern durchsetzen, würden erhebliche finanzielle Mehrbelastungen für die Profivereine entstehen.

dpa