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61-Jähriger in Aachen zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt

Das Landgericht sprach ihn wegen schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Der Prozess endete nach knapp einem Monat.

Achteinhalb Jahre soll ein 61-Jähriger in Haft - er missbrauchte seine Ehefrau und filmte die Taten.
Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Ein 61-Jähriger wurde in Aachen zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er seine Ehefrau mehrfach heimlich sediert, missbraucht und die Taten gefilmt hat. Das Landgericht sprach ihn unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

So endete ein Prozess, der Mitte November begonnen hatte. Dem Mann wurde damals in der Anklage vorgeworfen, seine Frau über Jahre hinweg heimlich betäubt und sexuell missbraucht zu haben. Er filmte das Geschehen zudem und lud die Aufnahmen in Gruppenchats und auf Internetplattformen hoch. Dadurch wurden sie anderen Nutzern der Kanäle zugänglich gemacht.

Taten von 2018 bis 2024

Gemäß der Gerichtssprecherin hat sich dieser Hauptvorwurf im Prozess bestätigt. Trotz gewisser Abweichungen im Vergleich zur Anklage wurden einige Fälle, die als zwei Taten angeklagt waren, vom Gericht als eine einzige Tat bewertet. Ursprünglich war auch ein Vorfall aus dem Jahr 2009 in der Anklage enthalten. Das Gericht konnte jedoch nicht zweifelsfrei feststellen, dass das besagte Video tatsächlich Handlungen des Angeklagten an seiner Ehefrau zeigt. Der im Urteil genannte Zeitraum erstreckte sich von Ende 2018 bis 2024.

Im Prozess forderte die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Haft für den Angeklagten, während die Verteidigung acht Jahre beantragte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Vorfall in Aachen hatte bei einigen Beobachtern Erinnerungen an den sogenannten Pelicot-Prozess in Frankreich geweckt. Der Hauptangeklagte wurde verurteilt, weil er seine damalige Ehefrau Gisèle Pelicot über einen Zeitraum von fast zehn Jahren immer wieder mit Medikamenten betäubt, missbraucht und Fremden zur Vergewaltigung angeboten hatte.

Laut Gericht begannen die Ermittlungen im Aachener Fall durch einen Hinweis von Journalisten an das Bundeskriminalamt.

dpa