Die Tat als Totschlag gewertet, Unterbringung in psychiatrischer Klinik angeordnet. Mordvorwürfe nicht bestätigt, Kontrollverlust durch psychische Erkrankung erklärt.
Verurteilt zu neun Jahren Haft: Mann zündet Großmutter mit Desinfektionsmittel an

Ein Mann in Landshut hat die Haare seiner pflegebedürftigen Großmutter mit Desinfektionsmittel als Brandbeschleuniger angezündet. Die Seniorin starb knapp vier Wochen später an ihren Verletzungen. Der 33-Jährige wurde vom Landgericht Landshut zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Tat wurde als Totschlag eingestuft und der Mann wurde in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Anklage lautete auf Mord mit heimtückischen und niederträchtigen Motiven und forderte eine Haftstrafe von zwölf Jahren für den Angeklagten. Der Vorsitzende Richter stellte jedoch fest, dass diese beiden Merkmale des Mordes nicht eindeutig nachzuweisen seien. Der Verlust der Kontrolle und die Tat seien auf eine psychische Erkrankung des Angeklagten zurückzuführen.
Der Anwalt des 33-jährigen Deutschen hatte eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.
Am 20. März 2025 eskalierte ein Streit um ausstehende Rechnungen zwischen dem Angeklagten und seiner Mutter. Zu diesem Zeitpunkt war die Mutter gerade mit der Betreuung ihrer hochbetagten Mutter beschäftigt. Der Sohn betrat das zum Pflegezimmer umgebaute Wohnzimmer und zündete unvermittelt die Haare seiner Großmutter an.
Schwere Verbrennungen am Kopf
Die 93-Jährige sei laut Anklage brennend auf den Boden neben dem Bett gefallen, woraufhin die Mutter aus Angst um ihr Leben das Haus verlassen habe. Die Mutter habe einen Notruf abgesetzt und sei bei einer Nachbarin untergekommen. Der Sohn sei der Mutter gefolgt, im Garten gestürzt und dort von der Polizei gestellt und festgenommen worden.
Als die Polizei und die Rettungskräfte ankamen, war die Großmutter bereits nicht mehr in Brand. Der Anklage zufolge schrie und keuchte sie vor Schmerzen. Die Frau wurde mit Verbrennungen zweiten und dritten Grades unter anderem am Kopf, Hals und Oberkörper in eine Spezialklinik nach Murnau geflogen, wo sie später verstarb.
Gemäß einem zu Prozessbeginn vorgelegten Gutachten hat der Angeklagte seit ungefähr 15 Jahren Drogen konsumiert und war mehrmals in einer Fachklinik zur Behandlung.









