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Erbstreit gegen Drogerie-Chef Müller: Gericht weist Klage ab

Erst verzichteten sie auf den Pflichtteil ihres Erbes, dann forderten sie ihn doch: Drei erwachsene Adoptivkinder klagten gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller. Nun hat das Gericht entschieden.

Beim Prozessauftakt waren die drei Adoptierten anwesend. Nun hat das Landgericht die Klage abgewiesen.
Foto: Stefan Puchner/dpa

Das Landgericht Ulm hat die Klage der drei Adoptivkinder gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seine Frau abgelehnt. Die erwachsenen Adoptierten hatten gegen einen Vertrag geklagt, in dem sie zuvor auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichtet hatten. Dieser sogenannte Pflichtteilsverzichtvertrag sei – anders als von der Klägerseite behauptet – weder aus formellen Gründen noch aufgrund anderer Formverstöße nichtig, teilte das Gericht in Ulm in seiner Entscheidung mit.

Die Richterin wies das Argument der Kläger zurück, dass sie den Vertrag nicht rechtzeitig erhalten hätten. Sie waren sich bewusst, dass es einen Beurkundungstermin geben würde und der Pflichtteilsverzichtsvertrag zu unterzeichnen war. Darüber hinaus ging die Kammer davon aus, dass die bereits erwachsenen Adoptierten die Konsequenzen ihres Verzichts einschätzen konnten.

Gericht: Kläger nicht in seelischer Zwangslage oder finanziell abhängig

Die Richterin erklärte, dass die Kammer sich auch nicht von einer seelischen Zwangslage überzeugen konnte, wie von den Klägern behauptet. Ebenso wenig sei die Kammer der Ansicht, dass die Adoptierten finanziell abhängig gewesen seien.

Das Landgericht setzte den Streitwert nach Angaben einer Sprecherin auf den gesetzlichen Höchstwert von 30 Millionen Euro fest. Das Ehepaar Müller hatte die drei Erwachsenen demnach im Jahr 2015 im Rahmen einer Erwachsenenadoption adoptiert. Weder die drei Adoptierten noch das Ehepaar Müller und die jeweiligen Anwälte waren bei der Urteilsverkündung anwesend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Adoptierte forderten nach Verzicht Pflichtteil ihres Erbes

Die Verhandlung begann im Mai. Die drei Adoptierten hatten ihren Pflichtteil des Erbes gefordert und deshalb gegen den 91-Jährigen und seine Frau geklagt. Schon beim Prozessauftakt war die Kammer in ihrer vorläufigen Rechtsauffassung davon ausgegangen, dass der Vertrag nichtig ist. Zu diesem Zeitpunkt waren die drei Adoptivkinder und Müllers Frau anwesend. Müller selbst war nicht anwesend.

Der Friseur Erwin Müller eröffnete 1953 in der elterlichen Wohnung in Unterfahlheim seinen ersten Salon, den er später nach Neu-Ulm verlegte. Im Jahr 1966 beschloss er, auch Kosmetik und Drogerieartikel anzubieten. Nach einer Reise durch Kanada und die USA brachte er 1969 die Idee von Drugstores und großen SB-Warenhäusern nach Deutschland. Schließlich eröffnete er 1973 seinen ersten reinen Drogeriemarkt in Ulm.

Laut eigenen Angaben hat die Drogeriekette heute etwa 35.000 Mitarbeiter und über 900 Filialen in Europa.

dpa