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Erneut Sicherungsverwahrung für Ayleens Mörder angeordnet

Der Mörder der 14-jährigen Ayleen ist aus Sicht des Gießener Landgerichts eine Gefahr für die Allgemeinheit – deshalb verhängt es erneut Sicherungsverwahrung für den 32-Jährigen.

Der Mann sei infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich, sagte der Vorsitzende Richter. (Archivbild)
Foto: Christian Lademann/dpa

Das Landgericht Gießen hat erneut Sicherungsverwahrung für den bereits verurteilten Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg angeordnet. «Der Angeklagte ist infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich», sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Auch die bereits im Prozess um den Mordfall Ayleen verhängte lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld erneuerte das Gericht. Dies schließt eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie aus. 

Im Prozess ging es aus Sicht der Staatsanwaltschaft darum, die Bedingungen für die Sicherungsverwahrung wiederherzustellen, nachdem der Bundesgerichtshof diese aufgrund einer gesetzlichen Änderung des Strafrahmens für einen der Vorwürfe aufgehoben hatte. Dies schloss die Verurteilung zu einer weiteren mindestens zweijährigen Haftstrafe ein.

Der Mann hatte Ayleen aus Gottenheim nahe Freiburg über sexualisierte Chats kennengelernt, Nacktfotos von ihr gefordert und sie damit erpresst. Schließlich holte er die Schülerin im Juli 2022 von ihrem Wohnort in Gottenheim nahe Freiburg ab, brachte sie in ein Waldstück bei Langgöns und tötete sie.

Im aktuellen Prozess wurde der Deutsche wegen eines anderen Vorfalls angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, sexuellen Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt begangen und kinderpornographische Inhalte beschafft zu haben. Er hatte in einem Videotelefonat mit einer 13-Jährigen masturbiert und von ihr auch Nacktfotos erhalten.

Der Mann hatte zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegt. Das Gericht verhängte nun eine Strafe von zwei Jahren und drei Monaten für den sexuellen Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt und eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten für den anderen Vorwurf. Seinen Verteidigern zufolge plant der 32-Jährige auch, in Revision zu gehen.

dpa