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Erst ein Prozent der Cum-Ex-Beschuldigten angeklagt

Seit zwölf Jahren wird gegen Banker, Anwälte und Steuerberater ermittelt, die den Staat um Milliarden geprellt haben sollen. Wie geht es weiter nach dem spektakulären Abgang der Chef-Ermittlerin?

Die Verjährungsfrist für Cum-Ex-Delikte ist angesichts der hohen Schadenssummen auf 15 Jahre verlängert worden.
Foto: Thomas Banneyer/dpa

Seit zwölf Jahren ermitteln Kölner Staatsanwälte in Sachen Cum-Ex, dem bislang größten Steuerklau der Republik. Derzeit sind über 30 Staatsanwälte damit beschäftigt. Zwischenbilanz der jahrelangen Arbeit: Sie haben Anklagen gegen ein Prozent der Beschuldigten erhoben – gegen 17 von 1700.

Erste wegweisende Urteile gegen den Steueranwalt Hanno Berger, der als Erfinder der Masche gilt, sind rechtskräftig, aber die meisten Anklagen stehen noch aus. Besteht die Gefahr, dass Fälle verjähren und damit milliardenschwere Rückzahlungen an den Fiskus entfallen? Paragraphen

Geschätzter Schaden von zehn Milliarden Euro

Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag mit («cum») und ohne («ex») Ausschüttungsanspruch von Investoren gehandelt. Als Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die tatsächlich nicht gezahlt worden waren. Der geschätzte Schaden für den Staat beläuft sich auf etwa zehn Milliarden Euro.

Ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft sagte auf Anfrage der dpa, dass in den 120 bekannten Ermittlungskomplexen keine akute Verjährung drohe, da diese etwa durch Maßnahmen wie Durchsuchungen unterbrochen sei.

Er muss jedoch auch einräumen, dass das gesamte sichergestellte Beweismaterial noch nicht gesichtet wurde und möglicherweise noch unbekannte Straftaten darin verborgen sind. Darüber hinaus könnten Vernehmungen von Beschuldigten neue Verdächtige ans Licht bringen. Und was diese betrifft, läuft die Zeit.

Laut einer Sprecherin der Behörde seien selbst Straftaten nicht mehr verfolgbar: „Sie seien den Staatsanwaltschaften zu spät bekanntgeworden und zu diesem Zeitpunkt bereits verjährt gewesen.“ Dennoch sei in solchen Fällen immer noch eine Vermögensabschöpfung möglich.

Die Verjährungsfrist für Cum-Ex-Delikte wurde aufgrund der hohen Schadenssummen auf 15 Jahre verlängert. Die Neuregelung gilt jedoch nicht rückwirkend für Fälle, die bereits Ende 2020 verjährt waren.

Streit um Leitung von Cum-Ex-Chefermittlerin sorgte für Furore

Der Streit um die Leitung von Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker hatte für Aufsehen gesorgt, nachdem NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) den Plan, die von Brorhilker geleitete Hauptabteilung H aufzuspalten, aufgrund von starkem Widerstand im letzten Jahr zurückgezogen hatte. Dies wurde als Entmachtung Brorhilkers gegen ihren Willen angesehen, was entsprechendes Medienecho hervorrief.

Brorhilker blieb die einzige Leiterin, aber es wurden vier Gruppenleiter-Stellen unter ihr eingerichtet und vier zusätzliche Stellen geschaffen. Doch dann trat das ein, was Limbach befürchtet hatte: der Ausfall Brorhilkers. Im April gab sie überraschend bekannt, den Dienst zu quittieren und zur Organisation Finanzwende zu wechseln.

Mit einer Großen Anfrage und 331 Einzelfragen hat die FDP-Fraktion im NRW-Landtag nun versucht, Licht in die Vorgänge zu bringen. Akribisch führt der NRW-Justizminister auf 116 Seiten, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, auf, was er vorgefunden hat nach seinem Amtsantritt, was ihn stutzig gemacht hat und weshalb er den «Flaschenhals» an der Spitze der Hauptabteilung H vergrößern wollte.

Schließlich hätten sich bereits Anwälte auf Brorhilker konzentriert und ihr Ausfall durch einen Befangenheitsantrag wäre verheerend gewesen. Auch die zögerliche und lange unzureichende Belieferung des Hamburger Untersuchungsausschusses und die überarbeitungsbedürftigen Berichte seien zu beachten. Zu viel Verantwortung in einer Person sei ein Risiko.

Kritik an fehlender Einbeziehung Brorhilkers und Unruhe im System

Limbach gibt jedoch zu, dass er vor seiner Entscheidung kein Votum von Brorhilker selbst eingeholt hat. Der Landesgesetzgeber habe dies bei der Einrichtung neuer Hauptabteilungen nicht vorgesehen, argumentiert der Minister nun juristisch.

Der rechtspolitische Sprecher der FDP im NRW-Landtag, Werner Pfeil, kritisiert, dass „er statt die Staatsanwaltschaft personell zu verstärken, mit seiner Aufteilung der Abteilung nur Unruhe in das Gesamtsystem gebracht“ habe.

Brorhilkers Nachfolger, Oberstaatsanwalt Tim Engel, soll es nun richten. Ob sich die Schlagzahl bald erhöhen wird? In Siegburg bei Köln entsteht derzeit ein neues Gerichtsgebäude eigens für die Cum-Ex-Prozesse. 15 Jahre lang sollen dort die Wirtschaftsstrafverfahren verhandelt werden. Im Oktober soll es fertig sein.

dpa