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EU plant vollständigen Verzicht auf russisches Gas bis 2027

Einigung sieht Einstellung der Pipelinelieferungen und Importstopp für LNG vor, um Unabhängigkeit zu gewährleisten.

Die neuen Regeln sollen dafür sorgen, dass sich die EU-Staaten langfristig unabhängig von Energieimporten aus Russland machen. (Symbolbild)
Foto: Marijan Murat/dpa

Die EU plant, bis spätestens Ende 2027 vollständig unabhängig von russischem Erdgas zu sein. Dies wurde durch eine Einigung zwischen Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments erreicht, die vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs stattfand.

Laut dieser Regelung muss der Import von russischem Gas über Pipelines auf Basis langfristiger Verträge bis spätestens 1. November 2027 vollständig gestoppt werden. Ausnahmen gelten für Binnenländer, die nach Abschluss kurzfristiger Verträge noch zwei Monate länger Erdgas aus Russland beziehen dürfen. Das Verbot für den Import von russischem Flüssigerdgas (LNG) soll bereits ab Januar 2027 gemäß dem 19. Sanktionspaket der EU in Kraft treten.

Noch kein Ausstiegsplan für Ölexporte 

Laut der in Brüssel erzielten Einigung soll die EU-Kommission im nächsten Jahr einen Plan für den Ausstieg der russischen Ölexporte in die Slowakei und Ungarn bis Ende 2027 vorlegen. Die beiden Staaten beziehen als einzige in der EU noch Rohöl aus Russland und sind auch stark von russischen Erdgaslieferungen abhängig. Ungarn und die Slowakei haben bereits mehrfach umfassende Pläne zur Unterstützung der Ukraine im Abwehrkampf gegen Russland blockiert.

Die neuen Regeln sollen die bestehenden Sanktionen mit Einfuhrbeschränkungen ergänzen und sicherstellen, dass die EU-Staaten langfristig unabhängig von Energieimporten aus Russland werden und somit weniger erpressbar sind. Darüber hinaus soll der vollständige Importstopp für die Rohstoffgroßmacht Russland es erschweren, ihren Angriffskrieg gegen die Ukraine weiter zu finanzieren.

Die Vereinbarung zielt darauf ab, auch rechtliche Klarheit zu schaffen. Während die Sanktionen gegen Moskau alle sechs Monate verlängert werden müssen und die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erfordern, sind die geplanten rechtlichen Änderungen dauerhaft.

Die Einigung enthält jedoch eine Sicherheitsklausel, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, Einfuhrverbote für Gas auszusetzen, falls die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Nur im Falle eines Notstands kann zeitlich begrenzte Lieferungen erlaubt werden, nachdem die EU-Kommission dies genehmigt hat.

Russland macht Milliardengewinne mit Energielieferungen 

Auch nach fast vier Jahren Krieg erzielt Russland weiterhin Milliardengewinne durch Energielieferungen in die EU. Laut offiziellen Angaben importierten EU-Länder im Jahr 2024 immer noch 52 Milliarden Kubikmeter Gas aus Russland, was etwa einem Fünftel aller Importe entsprach. Hinzu kamen 13 Millionen Tonnen Rohöl sowie mehr als 2.800 Tonnen Uran in angereicherter Form oder als Kernbrennstoff.

Im ersten Halbjahr 2025 importierte die EU nach Angaben der EU-Statistikbehörde Eurostat Flüssigerdgas im Wert von fast 4,5 Milliarden Euro aus Russland. Im Vorjahr wurden natürliches und verarbeitetes Gas im Wert von 15,6 Milliarden Euro von dort importiert. Zum Vergleich: Gas im Wert von 19,1 Milliarden Euro kam aus den USA.

Importstopp soll Verbraucher kaum treffen

Laut einer Analyse der EU-Kommission würde ein vollständiger Verzicht auf russisches Gas kein Risiko für die Versorgungssicherheit darstellen. Brüssel zufolge gibt es auf dem Weltmarkt ausreichend andere Anbieter. Verbraucher brauchen sich also keine großen Gedanken über steigende Gaspreise zu machen.

Die EU-Parlamentarierin Andrea Wechsler, Mitglied der CDU, hat das neue Regelwerk gelobt. Es sorgt durch strenge Herkunftskontrollen für Transparenz – und zusätzliche Instrumente stellen sicher, dass potenzielle Umgehungen wie indirekte Lieferwege frühzeitig erkannt und verhindert werden.

Die EU plant, Importe gemäß des europäischen Handels- und Energierechts zu untersagen. Im Juni hatte die EU-Kommission entsprechende Vorschläge gemacht. Die Einigung muss noch offiziell vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten im Rat bestätigt werden.

dpa