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Einigung auf neue Regeln für Haushaltsdefizite und Staatsschulden in der EU

Die EU erzielt eine Einigung auf neue gemeinsame Regeln für Haushaltsdefizite und Staatsschulden, um ausgewogene und nachhaltige öffentliche Finanzen zu erreichen und das Wachstum und die Beschäftigung in der EU zu fördern.

Die Pläne sehen vor, dass bei EU-Zielvorgaben für den Abbau von zu hohen Defiziten und Schuldenständen die individuelle Situation von Ländern stärker als bislang berücksichtigt wird.
Foto: Virginia Mayo/AP/dpa

Es wurde eine Vereinbarung über neue gemeinsame Regeln für Haushaltsdefizite und Staatsschulden in der EU erzielt. Laut der aktuellen belgischen EU-Ratspräsidentschaft haben Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten erfolgreich lange Verhandlungen in der Nacht abgeschlossen.

Die Pläne sehen vor, dass die individuelle Situation von Ländern stärker berücksichtigt wird, wenn es um EU-Zielvorgaben für den Abbau von zu hohen Defiziten und Schuldenständen geht. Gleichzeitig sollen hoch verschuldete Länder klare Mindestanforderungen für die Rückführung ihrer Schuldenstandsquoten erfüllen. Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten hatten sich bereits Ende des letzten Jahres darauf geeinigt – jedoch waren anschließend Verhandlungen mit dem Europaparlament erforderlich.

Kriterien für Schuldenstand und Defizit bleiben

Im Allgemeinen existiert in der EU die Vorschrift, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates nicht mehr als 60 Prozent des BIP betragen darf. Des Weiteren ist es erforderlich, das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit, also die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben des öffentlichen Haushalts, die hauptsächlich durch Kredite gedeckt wird, unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu halten.

Die Kritiker betrachteten das bisherige Regelwerk zur Überwachung und Durchsetzung dieser Vorgaben jedoch seit langem als zu kompliziert und zu streng. Aufgrund der Corona-Krise und der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine wurde es schließlich sogar vollständig ausgesetzt. Insbesondere im Jahr 2020 lagen die Defizite in fast allen EU-Ländern deutlich über der 3-Prozent-Marke.

Bundesregierung pochte auf Nachbesserungen

Die Einigung, die nun getroffen wurde, basierte auf den Reformvorschlägen der EU-Kommission, die jedoch vor allem von der Bundesregierung als zu weitreichende Aufweichung des sogenannten Stabilitätspakts kritisiert wurden. Nach monatelangen Verhandlungen einigten sich die Regierungen der EU-Staaten daher auf verschiedene Veränderungen, die unter anderem die Mindestanforderungen für die Rückführung von Schuldenstandsquoten beinhalten.

Es bleibt geplant, dass Staaten, die gegen die Defizitgrenze von 3 Prozent verstoßen, eine jährliche strukturelle Verbesserung von mindestens 0,5 Prozent des BIP erreichen sollen. Allerdings haben Gegner von sehr strengen Regeln erfolgreich durchgesetzt, dass die EU-Kommission, die für die Aufsicht zuständig ist, während einer Übergangszeit den Anstieg der Zinszahlungen bei der Berechnung der Anpassungsanstrengungen berücksichtigen kann.

Um die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts in Kraft zu setzen, müssen die Einigung jetzt noch vom EU-Ministerrat und vom Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. In der Regel handelt es sich dabei lediglich um eine Formalität.

«Die neuen Regeln werden dazu beitragen, ausgewogene und auf Dauer tragfähige öffentliche Finanzen zu erreichen, Strukturreformen durchzuführen und Investitionen, Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU zu fördern», teilte die belgische EU-Ratspräsidentschaft zu der Einigung mit.

dpa