Die Verhandlungen auf technischer Ebene laufen weiter, aber ab jetzt gelten zusätzliche Abgaben für Autos aus China, die nach Europa exportiert werden – trotz großer Bedenken Deutschlands.
EU-Extrazölle auf Elektroautos aus China in Kraft
Die EU-Zusatzzölle auf Elektroautos aus China sind seit Mitternacht in Kraft. Die Verordnung der Europäischen Kommission wurde am Dienstagabend im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am nächsten Tag in Kraft. Die zusätzlichen Abgaben gelten für fünf Jahre. Deutschland hat die Neuregelung scharf kritisiert.
Vor der Entscheidung der EU-Kommission hatten zu Beginn des Monats eine ausreichend große Mehrheit der EU-Staaten für die Strafzölle gestimmt. Deutschland lehnte die Maßnahme ab, aus Angst vor einem neuen großen Handelskonflikt und möglichen Vergeltungsmaßnahmen gegen deutsche Hersteller.
Die Ausgleichszölle sind aus Sicht der Europäischen Kommission erforderlich, um die Zukunft der Autoindustrie in der EU langfristig zu sichern. Bei einer Untersuchung stellte die Kommission fest, dass chinesische Hersteller durch unfaire Subventionen profitieren, die ihnen einen erheblichen Vorteil auf dem europäischen Markt verschaffen.
Chinesische Elektroautos können daher in der Regel um etwa 20 Prozent günstiger angeboten werden als in der EU hergestellte Modelle. Die EU-Kommission hatte bereits im Juli vorläufige Ausgleichszölle deswegen eingeführt.
Zölle unterschiedlich hoch
Für E-Autos des Herstellers BYD wird nun eine zusätzliche Abgabe in Höhe von 17,0 Prozent fällig, wie aus der Verordnung hervorgeht. Elektrofahrzeuge des Produzenten Geely unterliegen einer Abgabe von 18,8 Prozent. Der Höchstsatz beträgt 35,3 Prozent. Die Zölle werden auf einen bestehenden Zollsatz von zehn Prozent addiert.
Die Verhandlungen über eine mögliche einvernehmliche Lösung des Handelsstreits waren bis zum Schluss erfolglos. Eine Option besteht darin, dass E-Auto-Händler Preisverpflichtungen eingehen und dadurch die Zölle vermeiden können. Auf technischer Ebene wurden die Verhandlungen auch nach der Entscheidung für die Ausgleichsabgaben fortgesetzt, so die Kommission.