EU plant einheitlichen digitalen Führerschein bis 2030, mit Option auf physische Karte. Begleitetes Fahren wird EU-weit ausgeweitet, auch für Berufskraftfahrer und Freiwillige in Feuerwehren.
EU-Führerscheinregeln: Keine verpflichtenden Gesundheitstests vorerst
Die EU wird vorerst keine obligatorischen Gesundheitstests vor der Erteilung des Führerscheins vorschreiben. Die einzelnen Mitgliedstaaten sollen jedoch die Möglichkeit haben, medizinische Tests auf nationaler Ebene obligatorisch zu machen, wenn sie dies für erforderlich halten, wie aus einer Vereinbarung zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu neuen Führerscheinregeln hervorgeht.
Gemäß den Plänen kann auch eine Selbstbewertung als Ersatz für medizinische Gesundheitschecks dienen. Ebenso wird die vorgeschlagene Regelung, dass Führerscheine von Personen über 70 Jahren alle fünf Jahre erneuert werden sollten, vorerst nicht umgesetzt.
Digitaler Führerschein für alle EU-Bürger
Das geplante Regelwerk sieht vor, dass bis spätestens 2030 ein einheitlicher digitaler Führerschein für alle EU-Bürger eingeführt werden soll. Dieser soll in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Gleichzeitig behalten Bürger das Recht, eine physische Führerscheinkarte zu beantragen. Beide Versionen bleiben gleichwertig und gelten für Autos und Motorräder nun für 15 Jahre ab dem Ausstellungsdatum – länger als bisher.
Auch in Deutschland gibt es bereits konkrete Pläne für die Einführung eines digitalen Führerscheins. Das Bundeskabinett hatte vor dem Ende der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Digitalisierung von Fahrzeugpapieren vorantreiben soll. Testphasen sollen zeitnah starten, doch eine neue Bundesregierung müsste sich erneut mit dem Thema befassen.
Neue Regeln für Feuerwehren und Wohnmobilfahrer
Ein weiteres Element der EU-weiten Reform ist die Erweiterung des begleiteten Fahrens auf die gesamte Europäische Union. Junge Fahrer sollen so bereits früher unter Aufsicht Fahrpraxis sammeln können – in Deutschland ist das bereits möglich. Auch für Berufskraftfahrer wird dieses Modell freiwillig angeboten, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und dem Fachkräftemangel im Verkehrssektor entgegenzuwirken.
Freiwillige in Feuerwehren und anderen Zivilschutzeinrichtungen sollen zusätzliche Vorteile aus der Reform ziehen. Sie werden künftig berechtigt sein, Einsatzfahrzeuge der Klasse B zu fahren, nachdem sie eine ergänzende Schulung absolviert haben.
EU-Ziel: Weniger Verkehrstote bis 2030
Des Weiteren werden Wohnmobilfahrer entlastet. Personen mit einem Führerschein der Klasse B dürfen zukünftig Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen nach einer speziellen Schulung oder Prüfung lenken. Bei Wohnmobilen mit alternativen Antrieben entfällt diese Zusatzprüfung, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren unfallfrei im Besitz eines Führerscheins der Klasse B ist.
Die neuen Vorschriften müssen nun noch vom Rat der Mitgliedstaaten und vom Plenum des Europaparlaments formal angenommen werden. Die Reform ist Teil des europäischen Verkehrssicherheitspakets, mit dem die EU ihr Ziel der «Vision Zero» verfolgt – keine Verkehrstoten und Schwerverletzten mehr bis 2050. Die Richtlinie soll dazu beitragen, die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 zu halbieren.