Anwalt wirft Verzögerung im Strafverfahren vor, Prozess gegen Tochter und Mitangeklagte läuft
Steakhaus-Unternehmer Block erhebt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin

Im Verfahren gegen seine Tochter wegen Kindesentziehung hat der Hamburger Steakhaus-Unternehmer Eugen Block (85) eine neue Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Vorsitzende Richterin eingereicht. Sein Anwalt Gerhard Strate wirft der Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Isabel Hildebrandt vor, ein parallel laufendes Strafverfahren gegen Christina Blocks Ex-Mann Stephan Hensel zu verzögern. Der Vater der beiden an Silvester 2023/24 entführten gemeinsamen Kinder ist ebenfalls wegen Kindesentziehung angeklagt.
Nach der Scheidung der Eltern hatten beide anfangs das gemeinsame Sorgerecht. Im August 2021 besuchten die beiden jüngsten Kinder ihren Vater in Dänemark für ein Wochenende, danach behielt er einfach den Sohn und die Tochter bei sich. Deshalb wurde er 2023 von der Staatsanwaltschaft wegen Kindesentziehung angeklagt. Im April 2024 wurde die Anklage schließlich vom Landgericht zugelassen. Der Prozess wird voraussichtlich vor derselben Strafkammer stattfinden, die derzeit den Prozess gegen Christina Block und sechs Mitangeklagte führt.
Eugen Block hält die Vorsitzende der Strafkammer für befangen. «Seit anderthalb Jahren lässt die Große Strafkammer 32 die Anklage gegen Stephan Hensel so gut wie unbearbeitet. Und das, obwohl der in der Anklage geschilderte Sachverhalt absolut überschaubar ist», erklärte Strate in einer Pressemitteilung. Es sei nicht akzeptabel, dass die Strafkammer die Entscheidungen zur Übernahme und zur Zulassung der Anklage noch nicht getroffen habe.
Christina Block wird beschuldigt, den Auftrag zur Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder aus der Obhut ihres Ex-Mannes gegeben zu haben. Ihr damals zehnjähriger Sohn und ihre 13-jährige Tochter wurden laut Staatsanwaltschaft in der Silvesternacht von einer israelischen Sicherheitsfirma gewaltsam ihrem Vater entzogen und nach Deutschland gebracht. Einer der sechs Mitangeklagten, ein 36-jähriger Israeli in Untersuchungshaft, hat das Geschehen umfassend zugegeben.
Kritik an Zulassung des Ex-Manns als Nebenkläger
Eugens Anwalt kritisierte auch die Zulassung von Hensel als Nebenkläger in diesem Verfahren. Während der Zeit von der Entführung bis zur Rückkehr der Kinder zum Vater vier Tage später sollen beide Eltern dasselbe Grunddelikt – Entziehung von Minderjährigen – begangen haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht das beide Elternteile ungeeignet, als Nebenkläger aufzutreten.
«Stephan Hensel hätte in dem zurzeit anhängigen Verfahren gegen seine frühere Ehefrau nicht als Nebenkläger zugelassen werden dürfen. Dies liegt eigentlich auf der Hand», erklärte Strate.
Der Prozess gegen Christina Block wird am Mittwoch mit der Befragung von Hensels neuer Ehefrau als Zeugin fortgesetzt. Auch Eugen Block ist als Zeuge vorgeladen, jedoch ist der Termin für seine Aussage noch nicht bekannt. Er hat angekündigt, sein Zeugnisverweigerungsrecht als Vater der Angeklagten in Anspruch zu nehmen.
Das Landgericht wies eine erste Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin Anfang November zurück. Eine Gerichtssprecherin erklärte zur neuen Beschwerde, dass die Strafkammer im aktuellen Prozess besonders dem Beschleunigungsgebot verpflichtet sei, da einer der Angeklagten in Haft ist.








