Wenn deutsche Staatsbürger aus Krisengebieten ausgeflogen werden, übernimmt der Staat die Organisation – aber nicht immer die gesamten Kosten. Betroffene müssen sich häufig finanziell an Evakuierungsflügen beteiligen.
Evakuierungsflüge aus Krisengebieten: Reisende müssen sich an Kosten beteiligen

Evakuierungen aus Krisengebieten organisiert
Wenn sich die Sicherheitslage in einer Region plötzlich verschlechtert, organisiert das Auswärtiges Amt häufig Evakuierungsflüge für deutsche Staatsbürger. Ziel solcher Maßnahmen ist es, Menschen schnell und sicher aus gefährlichen Gebieten herauszubringen.
Diese Flüge kommen beispielsweise bei Kriegen, schweren Unruhen oder Naturkatastrophen zum Einsatz. Die Bundesregierung chartert dafür in der Regel spezielle Maschinen oder nutzt militärische Transportflugzeuge.
Reisende müssen häufig mitzahlen
Auch wenn der Staat die Evakuierung organisiert, bedeutet das nicht automatisch, dass sie kostenlos ist. Wer einen Platz in einem solchen Flug erhält, muss sich meist an den Kosten beteiligen.
Das Auswärtige Amt stellt den Betroffenen anschließend eine Rechnung aus. Die Höhe orientiert sich in vielen Fällen an den Kosten eines vergleichbaren Linienfluges.
Gesetzliche Grundlage für Kostenbeteiligung
Die Verpflichtung zur Kostenübernahme ist gesetzlich geregelt. Demnach können deutsche Staatsbürger für die Rückführung aus Krisengebieten zur Kasse gebeten werden, wenn der Staat den Transport organisiert.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Allgemeinheit sämtliche Kosten für Evakuierungsmaßnahmen tragen muss.
Vorbereitung auf Reisen wichtig
Experten raten Reisenden, sich vor Auslandsreisen über mögliche Risiken im Zielland zu informieren. Das Auswärtige Amt veröffentlicht regelmäßig Sicherheits- und Reisehinweise für verschiedene Regionen der Welt.
Zudem kann es sinnvoll sein, sich in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amtes einzutragen. Dadurch können deutsche Auslandsvertretungen im Notfall schneller Kontakt zu Reisenden aufnehmen und über mögliche Evakuierungen informieren.








