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August Hanning verweigert Aussage im Entführungsprozess der Block-Kinder

Hanning hat sich entschieden, von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und um seine Abladung gebeten.

Hanning will als geladener Zeuge im Hamburger Block-Prozess von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen. (Archivbild)
Foto: Michael Kappeler/dpa

August Hanning, der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, hat beschlossen, nicht als Zeuge im Prozess um die Entführung der Kinder von Christina Block auszusagen. Sein Anwalt informierte das Landgericht darüber, dass sein Mandant endgültig beschlossen hat, sein Auskunftsverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen und bat darum, seine Ladung aufzuheben, sagte eine Gerichtssprecherin. Hanning soll nächsten Mittwoch als Zeuge erscheinen.

Hanning hatte vor zwei Wochen Aussage angekündigt 

Die Sprecherin sagte, dass das Gericht den Schriftsatz des Anwalts an die Verfahrensbeteiligten übermittelt habe. Diese haben jetzt die Möglichkeit zur Stellungnahme. Danach wird entschieden, ob der Zeuge kurzfristig abgeladen wird.

Vor gut zwei Wochen hatte Hanning sich noch anders geäußert: «Selbstverständlich werde ich aussagen und mich nicht auf mein Zeugnisverweigerungsrecht zurückziehen», hatte er der «Bild»-Zeitung gesagt. Wie es jetzt zu dem Sinneswandel kam, war zunächst unklar. Hannings Anwalt war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. 

Es geht um Vorfall aus 2022

Im gegenwärtigen Verfahren wird die Entführung der Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres Vaters in Dänemark zur Mutter nach Deutschland verhandelt. Block wird beschuldigt, diesen Auftrag nach einem langjährigen Sorgerechtsstreit erteilt zu haben – sie bestreitet dies.

Es wird behauptet, dass es etwa ein Jahr vor der Rückholaktion der Kinder einen gescheiterten Entführungsversuch gegeben hat. Die Hamburger Staatsanwaltschaft gab Mitte September bekannt, dass sie wegen des Vorfalls im Jahr 2022 gegen August Hanning ermittelt. Die Ermittlungen sind noch im Gange.

Der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes und ein pensionierter Beamter des Landeskriminalamts (LKA) Hamburg stehen im Verdacht, als Verantwortliche einer Sicherheitsfirma einen Auftrag von Christina Block zur Kindesentziehung angenommen zu haben, wie die Behörde vor gut einem Monat mitteilte. Für den Auftrag sollen mehr als 100.000 Euro gezahlt worden sein.

Diese beiden Beschuldigten gehören aber nicht zu den Angeklagten im aktuellen Block-Prozess. Hannings Verteidiger Kruse hatte dazu erklärt: «Die gegen ihn erhobenen falschen Vorwürfe weist mein Mandant entschieden zurück.» Es gilt die Unschuldsvermutung.

dpa