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Teilerfolg vor Gericht: RBB muss Schlesinger Ruhegeld zahlen

Im Sommer 2022 erschüttert der RBB-Skandal den öffentlich-rechtlichen Sender. Danach will der Sender der früheren Intendantin das vereinbarte hohe Ruhegeld nicht zahlen. Nun entschied ein Gericht.

Der RBB sah sich mit Vorwürfen der Verschwendung und der Vetternwirtschaft konfrontiert. (Archivbild)
Foto: Fabian Sommer/dpa

Im Streit mit ihrem ehemaligen ARD-Sender RBB über ein Ruhegehalt hat die fristlos entlassene Ex-Intendantin Patricia Schlesinger einen Teilerfolg erzielt. Gleichzeitig unterlag sie in anderen Punkten des Zivilprozesses vor dem Landgericht Berlin. Das Urteil vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung beim Kammergericht ist möglich.

Das Landgericht bestätigte Schlesingers Anspruch auf das geforderte Ruhegeld für den Januar 2023. Die Höhe beläuft sich laut Gericht auf etwa 18.300 Euro. Schlesingers Klage bezog sich ausschließlich auf diesen einen Monat. Dennoch verfolgte sie damit auch das Ziel, eine grundsätzliche Entscheidung bezüglich des im Vertrag festgelegten Ruhegeldes seit ihrer Entlassung und auch für die Zukunft zu erreichen.

Zahlung des kompletten Ruhegeldes zunächst offen

Es war unklar, ob sie den großen Rest des Ruhegeldes für die vergangenen drei Jahre noch einmal einklagen muss oder ob der RBB nun zahlt. Eine gütliche Einigung, wie sie das Gericht bei der Verhandlung im Januar angeregt hatte, war gescheitert.

Nach vorherigen Erklärungen des Gerichts bezieht sich Ruhegeld in diesem Fall darauf, dass man nach Ablauf des Vertrages – also bereits vor Renteneintritt – eine festgelegte Geldsumme monatlich lebenslang erhält. Ruhegeldregelungen sind aus dem Zusammenhang von Topmanager-Verträgen bekannt.

Gericht stellt Pflichtverletzungen Schlesingers fest

Auch der RBB konnte in einigen Punkten erfolgreich sein. Schlesinger wurde aufgrund von Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstwagen und Reisekosten zu Zahlungen in Höhe von etwa 24.000 Euro an den RBB verurteilt.

Aufgrund von zwei weiteren vorgeworfenen Pflichtverletzungen, die sich auf variable Vergütungen und ARD-Zulagen für Mitarbeiter bezogen, hat das Gericht ein sogenanntes Grundurteil erlassen, in dem es die Ansprüche des RBB grundsätzlich anerkannte. Die genaue Höhe des Anspruchs muss in einem späteren Urteil festgestellt werden. Der RBB schätzte sie auf über 1,7 Millionen Euro.

Streit um Bauprojekt «Digitales Medienhaus» abgetrennt

Der Rechtsstreit, in dem der RBB Forderungen an Schlesinger wegen der Planung eines digitalen Medienhauses erhob, wurde abgetrennt und soll separat verhandelt werden.

Der Skandal um die ehemalige Intendantin erschütterte im Sommer 2022 den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark. Es gab Vorwürfe der Verschwendung und Vetternwirtschaft – es ging um Dienstwagen mit Massagesitzen, luxuriöse Ausstattung im Intendantenbüro, Essen auf Kosten des Senders bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, Zulagen für Führungskräfte und ein mittlerweile eingestampftes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion.

Unabhängig von diesem Zivilprozess am Landgericht Berlin ermittelt schon länger die Generalstaatsanwaltschaft Berlin rund um den RBB-Skandal, auch gegen die Ex-Intendantin. Die Auswertung dazu dauert laut Behördensprecher an. Schlesinger hat die Vorwürfe stets bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

dpa