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Ex-RBB-Direktorin erhält lebenslang über 8000 Euro im Monat

Zahlung bis ans Lebensende! Eine frühere RBB-Direktorin kassiert jeden Monat mehr als 8000 Euro – obwohl sie längst woanders arbeitet. Der Fall sorgt für Entsetzen!

Foto: Depositphotos

Ein neuer Skandal erschüttert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss einer ehemaligen Führungskraft bis an ihr Lebensende ein üppiges Ruhegehalt zahlen – obwohl sie längst woanders arbeitet.

Claudia Nothelle kassiert weiter kräftig ab

Wie nun bekannt wurde, erhält die frühere Programmdirektorin und Ex-Chefredakteurin Claudia Nothelle (61) weiterhin 8437 Euro im Monat. Grundlage dafür ist eine Vereinbarung mit dem RBB, als sie Ende 2016 – angeblich auf eigenen Wunsch – aus dem Sender ausschied. Heute arbeitet Nothelle als Professorin an der Hochschule Magdeburg-Stendal und bezieht zusätzlich ein Gehalt von rund 7000 Euro.

Hintergrund: Machtwechsel beim RBB

Ihr Abschied könnte im Zusammenhang mit dem Amtsantritt der umstrittenen Ex-Intendantin Patricia Schlesinger (63) stehen. Fest steht: Nothelle verließ den Sender mit einer lukrativen Regelung, die vielen normalen Arbeitnehmern wie ein Lottogewinn erscheinen dürfte.

RBB wollte Zahlungen stoppen – Gericht widerspricht

Die neue RBB-Führung unter Intendantin Ulrike Demmer (52) versuchte im Dezember 2023, die Zahlungen zu stoppen und sogar rückwirkend Gelder zurückzufordern. Doch die Klage von Claudia Nothelle vor dem Arbeitsgericht Berlin hatte Erfolg: Die Richterin entschied, dass der Vertrag einzuhalten sei. Der RBB konnte nicht beweisen, dass derartige Ruhegehälter für Führungskräfte „marktunüblich“ gewesen seien.

Vier Millionen Euro Gesamtsumme möglich

Der RBB-Anwalt hatte vorgerechnet, dass Nothelle bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung insgesamt bis zu vier Millionen Euro kassieren könnte – mehr als sie als aktive Programmdirektorin bis zur Rente verdient hätte.

Ein Mitglied des Rundfunkrats erklärte gegenüber der BILD-Zeitung: „Solche Luxusverträge waren früher beim ÖRR gang und gäbe – wir erfuhren oft erst aus den Gerichten davon.“

„Verträge müssen eingehalten werden“

Arbeitsrechtler Johannes A. Menke kommentierte das Urteil klar: „Verträge sind einzuhalten. Der RBB hätte sorgfältiger prüfen müssen.“ Die einzige Möglichkeit sei nun, mögliche Ansprüche gegen damalige Verantwortliche geltend zu machen – ein schwieriges Unterfangen.

Öffentlicher Ärger wächst

Angesichts solcher Enthüllungen wächst der Unmut über die Verwendung der Rundfunkgebühren weiter. Für viele Beitragszahler ist es kaum nachvollziehbar, warum Senderchefs teure Verträge auf Kosten der Gebührenzahler abschließen – und niemand zur Rechenschaft gezogen wird.

TS
Quellen: Bild.de