Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Experten fordern strengere Cannabis-Grenzwerte für Autofahrer

Das beeinträchtigt die Verkehrssicherheit und Mischkonsum hat bereits in geringem Ausmaß Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit.

Wer zu berauscht Auto fährt, sollte seinen Führerschein schneller abgeben müssen, meinen Fachleute.
Foto: Marcus Brandt/dpa

Experten verlangen schärfere Cannabis-Grenzwerte für Autofahrer. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kritisierte, dass vor allem beim Mischkonsum von Alkohol und Cannabis die Regeln zu lax seien. Dies habe auch Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.

Es ist derzeit erlaubt, mit weniger als 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut und weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut Auto zu fahren, solange der Straßenverkehr nicht gefährdet wird, teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Die Leiterin der Unfallforschung der Versicherer, Kirstin Zeidler, warnte davor, dass bereits geringer Mischkonsum die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann. Es sei notwendig, dieses Schlupfloch zu schließen.

Cannabis im Verkehr: derzeitige Regelungen

Ab dem 29. Januar werden Fachleute beim Verkehrsgerichtstag in Goslar über das Thema Cannabis im Verkehr diskutieren und dabei auch eine erste Bilanz der neuen Regelungen ziehen. Der dreitägige Kongress ist jedes Jahr eines der wichtigsten Treffen von Verkehrssicherheits- und Verkehrsrechtsexperten in Deutschland und endet mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.

Nach der begrenzten Freigabe von Cannabis für Volljährige am 1. April wurden im Sommer auch die Verkehrsregeln angepasst. Seitdem gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr je Milliliter Blut unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Wer zusätzlich noch Alkohol getrunken hat, muss mit einer höheren Geldstrafe rechnen. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gilt wie beim Alkohol eine Null-Toleranz-Regelung.

Unfallforscher: Grenzwert komplett streichen

Die bestehenden Regelungen sehen vor, dass der Führerschein in der Regel erst nach dem zweiten Verstoß entzogen wird. Die Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie fordert eine Verschärfung der Regelung.

Siegfried Brockmann, Geschäftsführer für Verkehrssicherheit und Unfallforschung bei der Björn Steiger Stiftung, geht noch weiter. Er fordert, den 3,5-Nanogramm-Grenzwert komplett zu streichen. Obwohl dieser aus wissenschaftlicher Sicht in Ordnung sei, sei die Fahrtüchtigkeit aufgrund der nicht-linearen Abbauweise von Cannabis im Körper viel schwieriger einzuschätzen als bei Alkohol.

dpa