Das Risiko durch Alkohol auf dem Fahrrad wird nach Ansicht von Experten unterschätzt. Zahlen sollen zeigen, warum schärfere Regeln sinnvoll sein könnten.
Fachleute fordern schärfere Promillegrenze für Radfahrer

Es kommt vor, dass Personen, die auf einer Feier Alkohol konsumiert haben, das Fahrrad als Transportmittel für den Heimweg wählen. Solange keine weiteren Vorfälle auftreten, ist dies bisher rechtlich unbedenklich – selbst nach dem Konsum von mehr als einem Bier. Experten betrachten dies jedoch kritisch. Ist es notwendig, strengere Promillegrenzen für Fahrer von E-Bikes und Fahrrädern einzuführen?
Das spricht für schärfere Regeln
In den letzten zehn Jahren ist die Anzahl der Unfälle unter Alkoholeinfluss bei Radfahrern deutlich gestiegen, während sie bei anderen Verkehrsmitteln gesunken ist, wie der Auto Club Europa (ACE) unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamtes berichtete. Dies sei hauptsächlich auf eine Zunahme der E-Bike-Unfälle zurückzuführen, während die Anzahl der Alkohol-Unfälle bei herkömmlichen Fahrrädern stabil geblieben sei. Insgesamt gab es im Jahr 2024 mehr als 5.100 Unfälle.
Laut der Unfallforschung des Gesamtverbandes der Versicherer (UDV) sei die Anzahl der Alleinunfälle, die ein Drittel aller getöteten Radfahrer ausmachen, gestiegen. „Alkohol spielt hier neben anderen Gründen ebenfalls eine Rolle“, sagte UDV-Chefin Kirstin Zeidler. Die Anzahl alkoholisierter Radfahrer, die in Unfälle verwickelt waren, habe in den letzten zehn Jahren zugenommen – und das nicht nur, weil mehr Fahrrad gefahren wird.
Das ist die derzeitige Regelung
Für Fahrräder und Elektrofahrräder:
- Wer mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist, begeht eine Straftat. Mögliche Strafen reichen vom Führerscheinentzug oder einer Fahreignungsprüfung (MPU) bis zu Geld- oder Freiheitsstrafen.
- Wer mit weniger als 1,6 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist, zusätzlich aber Ausfallerscheinungen hat oder einen Unfall baut, begeht ebenfalls eine Straftat.
Für Fahrzeuge wie Autos, Motorräder, Mofas oder E-Scooter:
- Wer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Mögliche Strafen sind ein Bußgeld oder einmonatiges Fahrverbot.
- Wer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist, begeht eine Straftat. Mögliche Strafen reichen vom Führerscheinentzug oder einer Fahreignungsprüfung (MPU) bis zu Geld- oder Freiheitsstrafen.
- Wer mit mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist und zusätzlich Ausfallerscheinungen hat oder einen Unfall baut, begeht ebenfalls eine Straftat.
- Für Menschen innerhalb der Probezeit sowie unter 21 Jahren gilt zudem die Grenze von 0,0-Promille Alkohol.
Das fordern Fachleute
Laut Unfallforscherin Zeidler könnte eine neue Promillegrenze aus wissenschaftlicher Sicht Unfälle verhindern. Studien der Versicherer-Unfallforschung haben gezeigt, dass ab 1,1 Promille deutlich mehr Fahrfehler auftreten. Verschiedene Verbände, darunter der ACE, der Allgemeine Deutsche Fahrradclub und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, befürworten daher, dass ab 1,1 Promille für Fahrrad- und E-Bike-Fahrer eine Ordnungswidrigkeit darstellt – ähnlich wie bei den 0,5 Promille für Autofahrer.
Unfallforscher Siegfried Brockmann von der Björn Steiger Stiftung teilt diese Ansicht. Er spricht sich jedoch für die 1,1-Promillegrenze im Strafrecht aus, die bereits für Autofahrer gilt. Die Grenzwerte sind bisher auch nicht im Gesetz festgelegt, sondern haben sich durch die Rechtsprechung entwickelt. Es ist jedoch weiterhin wichtig, einen zusätzlichen, niedrigeren Grenzwert für Autos festzulegen. Andernfalls könnten Menschen dies als Anreiz missverstehen, betrunken auch zum bequemeren Auto zu greifen.
Der Automobilclub von Deutschland spricht sich hingegen für die gleiche 0,5-Promille-Regelung wie beim Auto aus. «Der Straßenverkehr stellt an jeden Fahrzeuglenker hohe Anforderungen», hieß es in einer Mitteilung. Das schließe Alkohol oder Drogen am Steuer zwingend aus.
Gemäß einer Studie befürwortet die Mehrheit der Bevölkerung auch niedrigere Promillegrenzen. 82 Prozent sind demnach für höchstens 0,5 Promille; knapp ein Drittel spricht sich für ein absolutes Alkoholverbot auf dem Fahrrad aus, wie aus der repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates hervorgeht.
Unfallforscherin Zeidler fordert außerdem, den gleichzeitigen Konsum von Cannabis und Alkohol vollständig zu verbieten. Bislang ist es Autofahrern und Radfahrern erlaubt, beides zu konsumieren, solange sie innerhalb der jeweiligen Grenzwerte bleiben. Für Radfahrer gibt es jedoch keinen spezifischen Cannabis-Grenzwert, solange sie keinen Unfall verursachen oder auffällig werden.
Thema bei Fachtagung
In der nächsten Woche wird das Thema beim Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert. Bei dieser Fachtagung treffen sich jedes Jahr Experten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht. Am Ende geben sie Empfehlungen an den Gesetzgeber, die in der Vergangenheit auch schon umgesetzt wurden.








