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Fall Fabian – Haftbefehl gegen Tatverdächtige bestätigt

Anfang November kam im Fall des getöteten achtjährigen Fabian eine Tatverdächtige in Haft. Nun wurde der Haftbefehl durch ein Gericht geprüft.

Am Amtsgericht Rostock fand nach der Festnahme einer Tatverdächtigen im Fall Fabian Anfang November nun ein Haftprüfungstermin statt. (Archivbild)
Foto: Danny Gohlke/dpa

Der Haftbefehl gegen die Tatverdächtige im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow wurde vom Amtsgericht Rostock bestätigt. Dies bestätigte der Sprecher der Rostocker Staatsanwaltschaft, Harald Nowack, nach einem rund einstündigen Haftprüfungstermin.

Der Termin wurde auf Antrag des Anwalts der Beschuldigten, Andreas Ohm, festgelegt. Der Antrag wurde damit begründet, dass den Haftgründen nur Indizien zugrunde lägen. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung kann beim Landgericht Rostock eingereicht werden.

Fabian verschwand vor fast zwei Monaten

Der achtjährige Fabian verschwand am 10. Oktober. Seine Leiche wurde vier Tage später am Ufer eines Tümpels südlich von Güstrow gefunden. Die Beschuldigte wurde am 6. November unter dringendem Mordverdacht in einem Dorf in der Nähe von Güstrow verhaftet. Ihr Auto wurde beschlagnahmt.

Laut Ohms hat die Mandantin die Tat als Zeugin bestritten und als Beschuldigte geschwiegen.

Zuletzt hatte Nowack auf den Umfang der Ermittlungen verwiesen. Von «fast 1.000 Spuren, die ausgewertet werden müssen», hatte der Sprecher der Rostocker Staatsanwaltschaft gesprochen. «Wir haben zwar priorisiert. Aber wir kriegen immer peu à peu die Ergebnisse.» Weiterhin stehe etwa das Gutachten zur toxikologischen Untersuchung aus. Auch die Tatwaffe fehle immer noch. «Zu den Ermittlungsergebnissen kann ich momentan noch keine Angabe machen.»

dpa