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Falsche Väter: Gesetzesänderung soll Betrug verhindern

Sozialleistungsbetrug und eine Gesetzeslücke: Wie die Bundesregierung gegen das umstrittene «Geschäft» mit Scheinvaterschaften vorgehen will – und wer von den Missbrauchsprüfungen nicht betroffen ist.

Seit Jahren gibt es Bemühungen, Kriminellen, die sogenannte Scheinvaterschaften gegen Geld vermitteln, das Handwerk zu legen. (Symbolbild)
Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Die Bundesregierung will Kriminellen das Handwerk legen, die aus der missbräuchlichen Anerkennung von Kindern ausländischer Frauen ein «Geschäftsmodell» gemacht haben. Über einen entsprechenden Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, will das Kabinett an diesem Mittwoch beraten. 

Er sieht vor, dass die Ausländerbehörde einer Vaterschaftsanerkennung künftig zustimmen muss, wenn der Anerkennende Deutscher ist oder ein langfristiges Aufenthaltsrecht hat, die Mutter des Kindes aber nicht. «Die Zustimmung der Ausländerbehörde soll von den Beantragten beantragt werden müssen», heißt es in dem Entwurf, an dem das Bundesinnenministerium und das Justizressort mitgearbeitet haben. Das soll die Mitwirkung der Beteiligten sicherstellen. Kommt später heraus, dass sie vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben, soll die Behörde die bereits erteilten Zusagen zurücknehmen können. 

Bekannte Betrugsmasche von Schleusern

Es handelt sich bei missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen um eine betrügerische Praktik, bei der Männer – oft gegen Bezahlung – die Vaterschaft für Kinder ausländischer Frauen anerkennen, obwohl weder eine biologische Vaterschaft noch eine Partnerschaft besteht. Das Ziel ist es, den Müttern und ihren Kindern ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu ermöglichen und gegebenenfalls Zugang zu Sozialleistungen zu erhalten.

Unterhalt zahlt der Staat

Besonders problematisch ist, dass Männer, die als Scheinväter auftreten, oft mittellos sind und selbst Sozialleistungen beziehen. Aufgrund dessen können sie nicht für Unterhaltsforderungen des Staates herangezogen werden.

Seit 2008 hat der Gesetzgeber bereits zweimal versucht, den Scheinvaterschaften einen Riegel vorzuschieben. Die erste Reform wurde aufgrund der Härte für Kinder, die dadurch staatenlos werden können, vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Die zweite Reform, die Notare und Jugendämter verpflichtet, vermutete Missbrauchsfälle an die Ausländerbehörden zu melden, erwies sich als wenig effektiv. Missbrauchsfälle werden oft erst so spät erkannt, dass eine nachträgliche Korrektur nicht möglich ist. Das Problem ist seit Jahren bekannt.

Die Justizminister der Länder haben seit langem auf strengere Regeln gegen Scheinvaterschaften gedrängt. Die Ampel-Regierung hatte im Sommer 2024 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Das Scheitern der Koalition von SPD, Grünen und FDP führte jedoch dazu, dass dieser vom Bundestag nicht verabschiedet wurde.

Binationale Paare wollen keinen Generalverdacht

Der aktuelle Entwurf benennt Fallkonstellationen, die von der Missbrauchsprüfung ausgenommen werden sollen, um binationale Paare nicht zu stark zu belasten. Dies gilt beispielsweise, wenn ein Paar bereits seit längerer Zeit einen gemeinsamen Wohnsitz hat, wenn der Anerkennende und die Mutter nach der Geburt des Kindes geheiratet haben oder wenn der Mann leiblicher Vater eines anderen Kindes derselben Frau ist.

dpa