Jahrelang überbehütet, dann ausgerastet: Im Juni 2024 hat ein 28-Jähriger im Vogtland drei Leben brutal ausgelöscht. Die Tatwaffe: eine Axt. Wie ist es dazu gekommen?
Familie mit Axt erschlagen – Lebenslang für 28-Jährigen
Mit einer Axt hat ein 28-Jähriger im Vogtland erst seine Mutter, dann Oma und Opa im Schlaf erschlagen. Dafür hat ihn das Landgericht Zwickau nun zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Schwurgericht sprach ihn des dreifachen Mordes für schuldig. Den Richterspruch nahm der Deutsche stoisch hin. Er hatte dem Gericht das Leben mit Mutter und Großeltern unter einem Dach als große Belastung geschildert. An jenem Morgen des 3. Juni 2024 sei es «wie ein Vulkan» aus ihm herausgebrochen.
Während seiner Aussage vor Gericht war – genauso wie bei den Plädoyers von Anklage und Verteidigung – die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Allerdings gewährte Richter Jörg Burmeister bei der Urteilsbegründung Einblicke in die Darstellungen des unscheinbar wirkenden jungen Mannes.
«Spielball der Familie» – die Geschichte des Täters
Von Kindesbeinen an wurde er überbehütet aufgezogen, seine Familie schwebte immer wie ein Helikopter um ihn herum. Es gab keinen Raum, eigene Erfahrungen zu machen und in schwierigen Situationen Lösungen zu finden. Dies spiegelte sich auch in der Tat wider, so Burmeister. Er fühlte sich versklavt, ein Spielball der Familie, der für vieles herhalten musste.
Alles sei im Morgengrauen des 3. Juni aus ihm herausgebrochen. Er sei aufgewacht, habe eine Axt aus der Garage geholt und die drei schlafenden Familienmitglieder erschlagen. Laut Rechtsmedizin seien dabei eine Vielzahl Axthiebe auf sie eingeprasselt. Allein an der Leiche der Mutter seien mindestens 29 Hiebverletzungen gezählt worden.
Anschließend rief der 28-Jährige die Polizei an und ließ sich festnehmen. Vor Gericht erklärte er, dass er von einem Gefängnis in ein anderes umgezogen sei, sagte Richter Burmeister. Der Haftraum sei seine erste eigene Wohnung.
Richter: Keine verminderte Schuldfähigkeit
Der Richter betonte, dass die Bluttat nicht entschuldigt oder gerechtfertigt werden könne. Obwohl der Angeklagte an einer Persönlichkeitsstörung litt, sah das Gericht keine verminderte Schuldfähigkeit. Er habe vielmehr die arg- und wehrlosen schlafenden Opfer ausgenutzt und sie heimtückisch getötet. Daher sei nur eine Verurteilung wegen Mordes mit lebenslanger Freiheitsstrafe möglich gewesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.