Am Rande eines Boxkampfs 2022 hatte der Rapper Fat Comedy den Comedian Oliver Pocher geohrfeigt – und wurde später verurteilt. Jetzt wird ihm noch eine Ordnungshaft auferlegt. Sein Anwalt äußert sich.
Fat Comedys Anwalt: «Er hat verstanden»
Laut dem Anwalt von Fat Comedy kann die Akte im Streit mit Comedian Oliver Pocher mit der verhängten Ordnungshaft gegen den Social-Media-Promi geschlossen werden.
Fat Comedys Anwalt Burkhard Benecken sagte auf dpa-Anfrage, sein Mandant sehe die Ordnungshaft als «berechtigten Denkzettel». Fat Comedy habe «endgültig verstanden», dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei und auch dort Persönlichkeitsschutz gelte.
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat dem Internet-Star und Rapper eine Ordnungshaft von zwölf Tagen auferlegt, weil er ein Video verbreitet hat, das seinen Angriff auf Oliver Pocher im Jahr 2022 zeigt.
Statt der Ordnungshaft wäre auch ein Ordnungsgeld möglich gewesen, schilderte Benecken. Zwar sei auch die Ordnungshaft ein Schock für seinen Mandanten, aber: «Ein hohes Ordnungsgeld hätte ihn stärker getroffen.»
OLG sieht Verstöße in fünf Fällen
Gemäß dem OLG hat der Rapper trotz gerichtlicher Verbote das Video verbreitet, das seinen Ohrfeigen-Angriff auf Pocher am Rande eines Boxkampfes in Dortmund 2022 zeigt. Eine Sprecherin sagte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag, dass er in fünf Fällen gegen die entsprechenden Unterlassungsanordnungen verstoßen habe.
Die Aufnahmen nutze er, «um seine eigene mediale Popularität zu steigern und die Demütigung des Gläubigers fortlaufend zu perpetuieren», befand das Gericht. Das Magazin «Legal Tribune Online» hatte zuerst über die verhängte Ordnungshaft berichtet. Benecken sagte, wann Fat Comedy die Ordnungshaft antrete, sei noch offen.
Im März 2024 wurde der Rapper in einem Strafverfahren vom Amtsgericht Dortmund wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Zu dieser Zeit hatte er beteuert, dass er nicht nur die Ohrfeige bereue, sondern auch, dass er das Video von der Tat und weitere Beiträge in den sozialen Medien verbreitet habe.