Eine Erzieherin erkrankt nach einer Ringelröteln-Infektion am Chronischen Fatigue-Syndrom. Angesteckt hat sie sich auf der Arbeit. Zahlt die Unfallversicherung? Ein Gericht hat entschieden.
Fatigue-Syndrom: Gericht spricht Erzieherin Rente zu

Laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. November kann jemand, der durch eine berufsbedingte Virusinfektion an einem Chronischen Fatigue-Syndrom (CFS) erkrankt, Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung haben. Diese Entscheidung wurde kürzlich bekannt gegeben.
Eine Erzieherin, die an einer Grundschule im Berliner Umland arbeitete, hatte geklagt, wie das Gericht in einer Mitteilung erklärte. Im Jahr 2012 infizierte sie sich am Arbeitsplatz mit Ringelröteln. Dies führte zu einer CFS-Erkrankung und einer starken körperlichen und geistigen Erschöpfung. Die Berufsgenossenschaft weigerte sich jedoch, die Symptome auf die Ringelröteln zurückzuführen und die Frau zu entschädigen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Erzieherin klagte erfolgreich vor dem Sozialgericht Frankfurt (Oder), woraufhin die Berufsgenossenschaft Berufung einlegte. Das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt nun Teile des Urteils und bestätigt erneut, dass das CFS eine Folge der Virusinfektion ist. Darüber hinaus wird die Berufsgenossenschaft verurteilt, eine Rente wegen einer 40-prozentigen Minderung der Erwerbsfähigkeit zu zahlen. Ursprünglich hatte das Gericht in Frankfurt (Oder) eine zeitlich gestaffelte Rente von 60 bis 80 Prozent vorgesehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Der Senat hat die Revision den Angaben zufolge nicht zugelassen. Die Klägerin und die Beklagte können beim Bundessozialgericht die Zulassung der Revision beantragen.“
Pressesprecher: Urteil hat Präzedenzwirkung
Laut Ole Beyler, dem Pressesprecher am Landessozialgericht, gilt das Urteil nur für den konkreten Fall. Andere Senate könnten zu einer anderen Entscheidung kommen. Dennoch hat die Gerichtsentscheidung eine Präzedenzwirkung: Es ist grundsätzlich rechtlich möglich, eine Covid-19-Erkrankung als Berufskrankheit anzuerkennen.
Das Chronische Fatigue Syndrom (CFS) ist eine häufige und schwer verlaufende Multisystemerkrankung, die besonders nach Infektionen auftreten kann. Symptome sind unter anderem extreme und dauerhafte Erschöpfung sowie Konzentrations- und Schlafstörungen.








