Ein Mann tötet seine Frau im Streit mit einem Küchenmesser. Er stellte sich erst nach einem Hotelaufenthalt. Wieso sieht ein Gericht einen minderschweren Fall von Totschlag?
Frau mit 20 Stichen getötet – Haftstrafe für 75-Jährigen

Wegen einer tödlichen Messerattacke auf seine Frau hat das Landgericht Neubrandenburg einen 75-Jährigen zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht befand den Mann nach Aussage eines Gerichtssprechers des Totschlags in einem minderschweren Fall schuldig. «Weiter ist das Gericht davon ausgegangen, dass es vorab eine starke verbale Kränkung vonseiten des Opfers gegen den Angeklagten gegeben hat und er deswegen eben aus dieser Affektsituation heraus die Tat begangen hat.» Demnach habe die Frau ihm gesagt, sie habe ihn nicht geliebt.
Nach gutachterlicher Beratung sei davon auszugehen, dass wegen des Streits ein «Affektstau» vorgelegen habe und die Steuerungsfähigkeit durch den Affekt eingeschränkt gewesen sei.
Tod durch Blutverlust
Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den deutschen Mann laut früheren Gerichtsangaben, Ende April im gemeinsamen Haus in Waren an der Müritz mit einem Küchenmesser zwanzigmal auf den Kopf und den Oberkörper seiner Frau eingestochen zu haben. Sie verstarb infolge von Blutverlust. Der Gerichtssprecher gab an, dass der Mann die Tat im Prozess zugegeben hat, ebenso wie zuvor bei der Polizei.
Gemäß früheren Angaben soll der Mann nach dem Angriff die Leiche der Frau in die Dusche des Hauses gelegt und Decken darüber platziert haben. Außerdem hat er versucht, Spuren zu verwischen.
Erst Hotelaufenthalt, dann Gang zur Polizei
Anfang Mai hielt er sich demnach wenige Nächte in einem Hotel in Trassenheide auf Usedom auf. «Das war wohl der letzte Ort, wo sie zusammen noch Urlaub gemacht hatten», sagte der Gerichtssprecher.
Das Verbrechen blieb zunächst einige Tage unbemerkt. Am 4. Mai ging er zur Polizei in Waren und gestand die Tat. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Der Verurteilte und die Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit, Revision einzulegen, die dann vom Bundesgerichtshof geprüft werden müsste.








