Christina Block bestreitet, die Entführung ihrer Kinder aus Dänemark in Auftrag gegeben zu haben. Eine Erklärung der Hamburger Unternehmerin vor Gericht hat viele Nachfragen zur Folge.
Fünfter Tag im Prozess um Entführung der Block-Kinder

Im Prozess um die Entführung der Kinder von Christina Block aus der Obhut ihres Ex-Mannes in Dänemark hat der fünfte Verhandlungstag am Hamburger Landgericht begonnen. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt stellte der Angeklagten weitere Fragen zu deren mehrstündiger Erklärung, mit der sie am 25. Juli die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen hatte. Der Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette «Block House», Eugen Block, wird vorgeworfen, die Rückholaktion ihrer beiden jüngsten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 in Auftrag gegeben zu haben.
Am letzten Freitag begann die Vorsitzende der Strafkammer mit der detaillierten Befragung. Dabei gab Block zu, dass sie mit Beratern und Sicherheitsfirmen verschiedene Möglichkeiten einer Rückholung erwogen hatte, darunter eine Fahrt mit einem Boot über die Flensburger Förde zum Haus ihres Ex-Mannes in Süddänemark. Sie betonte gleichzeitig, dass es sich um hypothetische Überlegungen gehandelt habe.
Jahrelanger Sorgerechtsstreit als Vorgeschichte
Im August 2021 hielt der Vater die beiden Kinder nach einem Wochenendbesuch bei sich. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied, dass die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und der Vater die Kinder herausgeben muss. Die dänische Justiz verweigerte jedoch die Durchsetzung des Beschlusses.
Laut Anklage haben mehrere Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens in der Nacht zum 1. Januar 2024 den damals zehn Jahre alten Sohn und die 13-jährige Tochter nach Deutschland entführt. Vier Tage später kehrten die Kinder auf Anordnung des Oberlandesgerichts zu ihrem Vater zurück.
Auch Gerhard Delling (66), der frühere Sportmoderator und Lebenspartner von Block, ist angeklagt. Ihm wird Beihilfe vorgeworfen. Wie Block und die fünf anderen Angeklagten leugnet auch er jegliche Schuld.