E-Scooter müssen Blinker haben, Kommunen mehr Freiheiten beim Abstellen bekommen. Novelle soll 2027 in Kraft treten.
Neue Regeln für E-Scooter ab 2027

Für E-Scooter kommen neue Regeln. So sollen neue E-Scooter ab dem Jahr 2027 mit Blinkern ausgerüstet sein müssen. Außerdem sollen Kommunen mehr Spielräume für das Abstellen von E-Scootern bekommen – um einem «Wildwuchs» entgegenzuwirken.
Seit 2019 sind E-Scooter erlaubt. Geplant war die Überprüfung der damaligen Verordnung. Der Bundesrat hat einer geplanten Novelle des Bundesverkehrsministeriums zugestimmt, allerdings mit einigen Änderungen. Diese werden nun vom Verkehrsministerium umgesetzt. Nach einer Übergangsfrist soll die neue Verordnung laut Ministerium Anfang 2027 in Kraft treten.
Angleichung an Regeln für Radverkehr
Geplant ist, dass die Vorschriften für E-Scooter an die Regeln für den Radverkehr angepasst werden. „E-Scooter-Fahrer sollen zukünftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel einen angezeigten grünen Pfeil verwenden dürfen. Fahrräder und E-Scooter dürfen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen abgestellt werden – sofern dadurch keine Gefährdung oder Behinderung anderer entsteht.
Abstellen
Gemäß dem Ministerium sollen für E-Scooter, die von Plattformen vermietet werden, zukünftig folgende Regelungen gelten: Das Parken auf öffentlichen Straßen wird nicht mehr als zulässig im Sinne der Straßenverkehrsordnung angesehen. Dies ermöglicht es Städten und Gemeinden, Regeln für das Abstellen der Fahrzeuge festzulegen. Bisher war diese Frage rechtlich umstritten. Die Novelle soll nun Rechtssicherheit schaffen.
Städtetag: Wildwuchs entstanden
«Wir wollen die E-Roller nicht aus den Städten verbannen, aber wir brauchen ein deutlich besseres Miteinander», sagte Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. «Sowohl diejenigen, die die Roller nutzen als auch die Menschen, die zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto unterwegs sind, wollen das sicher tun, ohne Abstellchaos und Stolperfallen. Dafür brauchen wir als Städte vom Bund einen guten Rahmen mit klaren Spielregeln und mehr Entscheidungsspielraum für die Kommunen.»
Wer die gewerbliche Vermietung von Scootern betreibe, der dürfe, wie auch bei Mietfahrrädern üblich, im Innenstadtbereich ausschließlich Stationen zum Abstellen benutzen. «In den letzten Jahren ist mancherorts ein Wildwuchs entstanden, auch aufgrund unsicherer Rechtslage. Zugeparkte Fußwege werden derzeit oft ein Hindernislauf für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Das zeigen auch die gestiegenen Unfallzahlen. Hier würde die neue Regelung Abhilfe schaffen.»
Kritik an der Verordnung
Schuchardt kritisierte die beabsichtigte gemeinsame Freigabe von Fußgängerzonen und Einbahnstraßen für Radfahrende und E-Scooter. Dies schaffe neue Gefahren, gerade für Menschen, die zu Fuß unterwegs seien. Für den Verband FUSS kritisierte Sprecher Roland Stimpel: «Für Verkehrsminister und Bundesrat ist die kleine und oft wilde Gruppe der E-Scooter-Fahrer wichtiger als viele Millionen Menschen, die sichere Wege bräuchten.»
Haftungsregeln sollen verschärft werden
In einer Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine «Haftungslücke» bei E-Scootern zu schließen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat bereits angekündigt, Haftungsregeln bei Unfällen mit E-Scootern deutlich verschärfen zu wollen. Geschädigte bei Unfällen sollen es künftig leichter haben, Schadenersatz zu erhalten. «Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, weil der Fahrer des E-Scooters schon längst über alle Berge ist», so Hubig. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Unfälle von E-Scootern mit Verletzten oder Toten stark gestiegen.








