Die Ermittler sprechen von einer «filmreifen Flucht». Nach der Festnahme eines bis nach Kolumbien geflohenen Straftäters beginnt die Aufarbeitung mit der Frage: Wer hat dem 34-Jährigen geholfen?
Geflohener Amoktäter soll Hilfe gehabt haben

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach der Festnahme des ehemaligen Amokläufers von Ansbach, der bis nach Kolumbien geflohen war, bezüglich seiner Flucht und möglicher Helfer. „Ich gehe davon aus, dass der 34-Jährige Unterstützung bei seiner Flucht bekommen hat“, sagte Friedrich Weitner, Leitender Oberstaatsanwalt in Ansbach.
Die Ermittler folgten Hinweisen zu bestimmten Personen. Weitner wollte aus ermittlungstaktischen Gründen keine genaueren Angaben machen. Mögliche Straftatbestände könnten Gefangenenbefreiung und Strafvereitelung sein.
Die Flucht selbst ist für den 34-Jährigen straffrei. Bisher gibt es auch keine Anzeichen dafür, dass er während der Flucht strafrechtlich belangt wurde, sagte Weitner. Dies wird jedoch genau überprüft.
Mann wieder in Erlangen
Der verurteilte Straftäter kehrte am 16. August nicht von einem genehmigten Ausgang aus der Forensischen Psychiatrie in Erlangen zurück. Die Klinik gab an, dass von ihm keine Gefahr ausgehe.
Den Ermittlern vom Landes- und Bundeskriminalamt gelang es, den Mann in Kolumbien zu lokalisieren. Am Sonntag wurde er zurück in die Psychiatrie in Erlangen gebracht.
Im Jahr 2009 hatte der damals 18-Jährige in einer Ansbacher Schule eine Amoktat begangen und neun Mitschüler sowie einen Lehrer verletzt. Er wurde wegen versuchten Mordes in 47 Fällen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt. Zusätzlich wurde die unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. Der 34-Jährige befand sich in Erlangen in Therapie.
Ermittler gehen von gut geplanter Aktion aus
Laut den bisherigen Erkenntnissen der Ermittler ist der Mann während seines rund zehn- bis zwölfstündigen Ausgangs ins Ausland geflohen. Die Flucht war sorgfältig geplant, die Route gut überlegt und das Zeitfenster des Ausgangs bewusst genutzt worden, so Oberstaatsanwalt Weitner.
Der 34-Jährige hatte also einen gültigen Reisepass sowie Gepäck bei sich und war von einem Flughafen außerhalb der Europäischen Union in Richtung Kolumbien gereist. „Er geht davon aus, dass der Mann finanzielle Hilfe bekommen hat“, sagte Weitner. Ohne das ihm zur Verfügung stehende Geld während der Unterbringung wäre die Flucht nicht möglich gewesen.