Kann eine Krankenkasse Behandlungskosten von einem Tierpark einfordern, weil eine Ziege im dortigen Streichelgehege eine Versicherte zu Fall brachte? Nein, sagt nun ein Gericht.
Gericht weist Klage nach Ziegen-Unfall in Streichelgehege ab

Das Landgericht Stralsund entschied, dass der Tierpark nicht für die Folgekosten der schmerzhaften Begegnung einer Urlauberin aus Sachsen-Anhalt mit einer Ziege in einem Streichelgehege haftbar ist. Die Krankenversicherung der Frau, bei der nach dem Zoobesuch Behandlungskosten angefallen sind, hatte geklagt.
Laut Gericht habe der Tierpark in Mecklenburg-Vorpommern alles Erforderliche und Zumutbare unternommen, um die Sicherheit der Besucher des Streichelzoos zu gewährleisten. Außerdem sei die Versicherte auf eigenes Risiko in das Gehege eingetreten.
Die 63-jährige Frau aus Jessen im Landkreis Wittenberg hatte im Sommer 2023 mit ihrer Tochter, ihrem Schwiegersohn und ihrem Enkel Urlaub im Nordosten gemacht. Im Streichelgehege des Vogelparks Marlow (Vorpommern-Rügen) wurde sie von einer Ziege zu Fall gebracht. Die Altenpflegerin musste später am Knie operiert werden und war etwa ein Jahr lang krankgeschrieben.
Aggressives Tier? Ausgehungert?
Die Krankenkasse hat in der Klage bereits angefallene Kosten in Höhe von mehr als 31.000 Euro geltend gemacht, etwa für die Behandlung oder auch Krankengeldzahlungen. Auch mögliche zukünftige Kosten wurden von der Kasse genannt. Ihrer Ansicht nach handelte es sich um ein aggressives Tier, das nicht in ein Streichelgehege gehört. Außerdem seien die Tiere ausgehungert gewesen.
Das Gericht bestätigte die Aussage des Tierparks, dass es sich um eine in deutschen Streichelgehegen weit verbreitete Rasse handelt. Es wurde auch nicht bestätigt, dass das Tier besonders aggressiv war oder Hunger eine Rolle gespielt hat.
Aufs Korn genommen oder im Weg?
In der Verhandlung hatten Zeugen widersprüchliche Angaben zum Verhalten der Ziege gemacht. «Die hat die voll aufs Korn genommen», hatte ein Zeuge gesagt. Der Schwiegersohn der Geschädigten sagte hingegen aus, eine große Gruppe Ziegen sei aus irgendeinem Grund in eine bestimmte Richtung des Geheges gerannt. «Sie stand halt genau im Weg.»
Das Gericht konnte laut eigenen Angaben nicht klären, ob es sich um einen gezielten Angriff oder einen Zusammenstoß handelte, weil sich die Herde bewegte. Der Tierpark in Marlow gab an, dass ein solcher Vorfall dort bisher nicht bekannt war.
Laut Gericht ist jedem vernünftigen Besucher bewusst, dass Kontakt mit Tieren auch Kontakt mit tierischem Verhalten bedeutet, «welches spontan, willkürlich und zuweilen auch unerwartet» sein und damit unter Umständen und in bestimmten Grenzen auch zu Gefahren für die Menschen im Gehege führen könne. Dem Besucher stehe frei, das Streichelgehege nicht zu betreten. Dass eine oder mehrere Ziegen Menschen dort anrempeln, könne ein Tierpark auch bei aller Sorgfalt nicht verhindern.
Die Entscheidung ist bisher nicht rechtskräftig. Die Krankenkasse könnte in Berufung gehen, worüber dann das Oberlandesgericht Rostock entscheiden müsste.








