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Gesetzentwurf: Verschärfung bei Angriffen auf Polizisten

In der Silvesternacht – aber nicht nur dann – kommt es immer wieder zu Angriffen auf Polizei, Feuerwehr oder Ärzte. Die Regierung plant Strafverschärfungen. Der Gesetzentwurf dafür liegt nun vor.

Polizisten, Feuerwehrleute, Ärzte und andere Helfer geraten in Silvesternächten immer wieder in gefährliche Situationen und werden gezielt attackiert. (Archivfoto)
Foto: Julius-Christian Schreiner/TNN/dpa

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat den geplanten Gesetzentwurf zum verbesserten Schutz von Polizisten, Feuerwehrleuten und Rettungskräften kurz vor Silvester vorgestellt. In dem Entwurf sind strengere Mindeststrafen für Angriffe auf diese Gruppen vorgesehen.

Laut dem Justizministerium in Berlin werden künftig Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten anstelle von bisher mindestens drei Monaten verhängt. In besonders schweren Fällen droht eine Mindeststrafe von einem Jahr anstelle von bisher sechs Monaten. Dies betrifft beispielsweise Überfälle, bei denen Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden. Personen, die Rettungs- und Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindern, sollen grundsätzlich nicht mehr mit einer Geldstrafe davonkommen, sondern in Haft genommen werden.

Hubig: «Besonders verwerflich»

Hubig verwies auf Übergriffe besonders in den Silvesternächten. «Wer Menschen angreift, die im Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei besondere Gefahren auf sich nehmen, handelt besonders verwerflich und muss entsprechend bestraft werden», sagte sie.

https://x.com/bmjv_bund/status/2005949537739751606

Die neuen Strafvorschriften schließen Attacken auf Ärztinnen und Ärzte und Mitarbeiter anderer Heilberufe künftig generell mit ein, wie das Ministerium mitteilte. Auch Menschen, die sich im Ehrenamt zum Beispiel in Vereinen oder in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren, sollen damit besser geschützt werden. Trotz oder gerade wegen ihres Einsatzes würden sie immer wieder zum Ziel von Übergriffen. «Der Gesetzentwurf reagiert auf diese besorgniserregende Entwicklung und soll die Widerstandsfähigkeit des Rechtsstaats insgesamt stärken.»

Es gab bereits im Jahr 2017 Verschärfungen in diesem Bereich. Seitdem können tätliche Angriffe auf Polizisten sowie auf Kräfte von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Trotz der Reform ist die Zahl der Angriffe auf Einsatzkräfte seit 2017 jedoch kontinuierlich gestiegen.

Änderungen auch im Bereich Volksverhetzung geplant

Laut dem Gesetzentwurf des Justizministeriums sollen auch in einem anderen Bereich Strafverschärfungen vorgenommen werden. Für die Verbreitung von sogenannten volksverhetzenden Inhalten soll zukünftig eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren anstelle von bisher drei möglich sein. Dies sei eine Reaktion auf den deutlichen Anstieg an Fällen politisch motivierter Volksverhetzung, heißt es im Entwurf.

Wer wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird, kann laut Gesetz auch das passive Wahlrecht entzogen werden. Dies bedeutet, dass Verurteilte bis zu fünf Jahre lang nicht in öffentliche Ämter gewählt werden können.

Entwurf noch in frühem Stadium 

Nach Angaben des Ministeriums wurde der Gesetzentwurf an Länder und Verbände verschickt. Bis Ende Januar haben interessierte Kreise die Möglichkeit, zu den Plänen Stellung zu nehmen. Nach weiterer Abstimmung innerhalb der Regierung und dem Kabinettsbeschluss müssen die Gesetzesänderungen wie gewöhnlich noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Es sind also noch einige Änderungen möglich, bevor ein Beschluss gefasst wird.

dpa