Nach den schweren Vorwürfen gegen Mitarbeiter der JVA Augsburg-Gablingen hat auch das Gefängnis inzwischen Konsequenzen gezogen.
Gewaltvorwürfe in Augsburger JVA – Betretungsverbote
Nach Vorwürfen der Häftlingsmisshandlungen in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen sind Disziplinarverfahren gegen die beschuldigten Mitarbeiter eingeleitet worden. Unter anderem wurden Betretungsverbote für die JVA verhängt, wie das bayerische Justizministerium in München der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Außerdem sei «ein vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte veranlasst» worden. Wie viele Mitarbeiter von den Disziplinarmaßnahmen betroffen sind, teilte das Ministerium auf Nachfrage nicht mit.
Auch das Justizministerium arbeite daran, die Vorwürfe aufzuklären, sagte eine Sprecherin. «Wir werden insbesondere die Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen auf den Prüfstand stellen», betonte sie. «In der JVA Augsburg-Gablingen ist bis auf weiteres jede Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum ab dem ersten Tag der Anordnung berichtspflichtig.»
Vorwurf: Körperverletzung im Amt
Am vergangenen Wochenende wurde bekannt, dass gegen mehrere Bedienstete der JVA Augsburg-Gablingen wegen schwerwiegender Vorwürfe möglicher Häftlingsmisshandlung ermittelt wird. Der Verdacht lautet auf Körperverletzung im Amt.
Unter den Beschuldigten befindet sich auch die stellvertretende Leiterin des Gefängnisses, die die Vorwürfe energisch über ihre Anwälte zurückwies.
Laut den nun bekanntgewordenen Vorwürfen sollen einzelne Gefangene möglicherweise unbekleidet in einen «besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände» untergebracht worden sein, ohne dass Voraussetzungen für diese Maßnahme vorlagen, wie ein Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft mitteilte.
«Die im Raum stehenden Vorwürfe sind gravierend. Die Vorwürfe müssen rückhaltlos aufgeklärt werden», sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU). «Sollte es zu Straftaten durch Bedienstete gekommen sein, werden diese strafrechtlich konsequent verfolgt und auch dienstrechtlich konsequent geahndet. Straftaten im Justizdienst sind inakzeptabel.»