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Weihnachtsamnestie in Deutschland: Hunderte Gefangene vorzeitig frei

Mehr als 800 Gefangene können dieses Jahr Weihnachten zu Hause feiern. Einige Bundesländer gewähren weniger Freigänge als im Vorjahr.

Hunderte Gefangene kommen dieses Jahr rund um den Jahreswechsel vorzeitig frei (Archivfoto).
Foto: Heiko Rebsch/dpa

Laut einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Justizministerien der Länder werden Hunderte von Gefangenen in Deutschland vor den bevorstehenden Feiertagen vorzeitig entlassen und können somit Weihnachten zu Hause verbringen. Im Vergleich zum Vorjahr werden jedoch voraussichtlich weniger Personen von der sogenannten Weihnachtsamnestie profitieren. Mehrere Bundesländer gaben an, dass eine geringere Anzahl von Gefangenen freigelassen wird.

Die meisten Begnadigungen entfallen auf Nordrhein-Westfalen. Laut dem Justizministerium in Düsseldorf wurden in diesem Jahr 248 Gefangene vorzeitig freigelassen. Im Vorjahr waren es zu Beginn der zweiten Dezemberhälfte 322 Gefangene. In Baden-Württemberg profitierten über 160 Menschen von der Amnestie. Im vergangenen Jahr kamen im Südwesten noch 218 Häftlinge vorzeitig frei.

So sieht es in anderen Bundesländern aus

In ganz Deutschland müssen über 800 Gefangene dieses Jahr die Feiertage nicht im Gefängnis verbringen, aufgrund der Regelung zur Weihnachtsamnestie. Eine größere Anzahl von Freigelassenen wurde beispielsweise in Hessen (104), Berlin (97), Rheinland-Pfalz (etwa 70) und Niedersachsen (46) verzeichnet.

Nicht überall werden jedoch Häftlinge freigelassen: Bayern gewährt grundsätzlich nie am Jahresende Begnadigungen. Im vergangenen Jahr waren es bundesweit noch über 1.000. In den letzten Jahren haben Gefangene manchmal eine vorzeitige Entlassung abgelehnt. Laut Statistik saßen bundesweit im Jahr 2023 mehr als 44.000 Menschen in Gefängnissen.

Die vorzeitige Freilassung ist jedoch an bestimmte Bedingungen gebunden. “Weihnachtliche Milde” wird nur denen gewährt, die sich im Gefängnis einwandfrei verhalten haben und deren Entlassungstermin sowieso zwischen Ende November und Anfang Januar liegt. Außerdem darf die Haftstrafe nicht länger als zwei Jahre dauern.

Weshalb gibt es diese Regelung?

Zum Sinn dieser Regelung sagte Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU): «Das Weihnachtsfest mit der Familie kann der erste wichtige Schritt zur Resozialisierung sein.» Zudem trage die vorzeitige Entlassung dazu bei, dass sich Inhaftierte noch vor den Feiertagen um Hilfsangebote kümmern und Behördengänge erledigen könnten.

dpa