Nachdem Jäger auf Sylt den Goldschakal wieder schießen durften, war die Jagd erneut vorläufig gestoppt worden. Nun entschied das Oberverwaltungsgericht doch für den Abschuss.
Goldschakal auf Sylt: Gericht erlaubt Abschuss erneut

Das Hin und Her um den Sylter Goldschakal, der Dutzende Lämmer auf der Insel getötet hat, hat ein Ende: Das Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde einer Umweltvereinigung gegen den Abschuss des Tieres abgelehnt. Der Schakal darf also wieder gejagt werden, teilte das Gericht mit. Einspruch könne nicht eingelegt werden. Zunächst berichtete der «NDR». Es wäre der erste bestätigte Abschuss eines Goldschakals in Deutschland, wie es vom Deutschen Jagdverband (DJV) heißt.
Das Oberverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 19. Juni bestätigt, der den Abschuss erlaubte. Es stimmte nicht mit der Ansicht überein, dass Sylt den Schutz vor Goldschakalen und Wölfen durch Zäune vernachlässigt hat. Der Naturschutzverband kritisierte auch, dass der Einsatz von Betäubungsgewehren nicht ausreichend geprüft wurde.
Der Senat ist jedoch der Meinung, dass die Bedingungen für den Abschuss des Tieres erfüllt sind. Das Gericht zweifelt nicht daran, dass 76 Rissvorfälle an derselben Herde auf den Goldschakal zurückzuführen sind. Ein Nachweis für jedes einzelne Schaf sei nicht erforderlich, hieß es.
Hin und Her
Einen Tag nachdem das Verwaltungsgericht am 19. Juni den Abschuss des Sylter Goldschakals erlaubt hatte, wurde erneut eine Jagdpause verhängt. Ein entsprechender sogenannter Hängebeschluss wurde damals vom Schleswiger Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren erlassen. Der Abschuss war somit vorerst untersagt – zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage.
Das Schleswiger Verwaltungsgericht hatte bereits Mitte Juni erstmals einen Hängebeschluss erlassen. Folglich war es dem Goldschakal vorerst für rund eine Woche untersagt, gejagt zu werden.
«Mit der Zwischenentscheidung verschafft sich der Senat nun ausreichend Zeit, um die Beschwerde sorgfältig prüfen zu können, ohne dass der Schakal in der Zwischenzeit bereits abgeschossen wird», teilte ein Sprecher des Gerichts damals mit.
Alternativen zu Schakal-Tötung
Die Jagd wurde erneut gestoppt, da ein Naturschutzverband gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts, der die Jagd auf den Goldschakal auf Sylt erlaubt hatte, Beschwerde beim Gericht eingelegt hatte. Dieser sei nach Ansicht des Verbands nicht mit dem Bundesnaturschutzgesetz und dem europäischen Naturschutzrecht vereinbar. Eine Tötung des geschützten Schakals sei nicht erforderlich – das Tier könne auch eingefangen werden. Der Verband hatte die Ausnahmegenehmigung des schleswig-holsteinischen Landesamts für Umwelt vor Gericht angefochten, da er sie für rechtswidrig hält.
Goldschakal hat keine weiteren Lämmer gerissen
Ein Jäger sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass der Goldschakal auf der Insel zuletzt am Freitag vor Pfingsten gesehen wurde. Es gab keine weiteren Risse. Es ist unklar, wo sich der Schakal im Moment befindet, aber das Umweltministerium geht nicht davon aus, dass das Tier Sylt verlassen hat.
Gemäß Berichten aus der Umgebung wurden seit dem 19. Mai etwa 100 Schafe getötet. Die letzten gemeldeten Vorfälle ereigneten sich in List. In drei Rissvorfällen im Mai wurden 76 Tiere einer anderen Herde getötet, die eindeutig auf den Goldschakal zurückzuführen sind.