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Grundsicherung im Alter: So viel Rente bekommen Sie ohne Arbeitsjahre

In Deutschland sichert die Grundsicherung das Existenzminimum, wenn die Rente fehlt. Bei Einkommen unter 1.062 Euro pro Monat haben Bedürftige Anspruch auf die Leistung.

Grundsicherung im Alter

Die Sorge um die eigene Altersvorsorge begleitet viele Menschen ein Leben lang. Wer einen regulären Job hat, zahlt automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erwirbt dabei sogenannte Entgeltpunkte. Je mehr Punkte man sammelt, desto höher fällt im Alter die Rente aus. Wer aber nie gearbeitet oder nur sehr wenig eingezahlt hat, steht vor dem Problem, dass ihm im Ruhestand kein eigener Rentenanspruch zusteht. Bedeutet das zwangsläufig Altersarmut? Nein – denn für diesen Fall hat der Staat eine soziale Sicherung geschaffen.

Beiträge als Voraussetzung für die Rente

Das deutsche Rentensystem basiert auf dem Prinzip der Beitragsfinanzierung: Nur wer mindestens fünf Jahre lang Beiträge entrichtet hat, erwirbt einen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente. Ausnahmen gelten lediglich in besonderen Fällen, etwa bei geschiedenen Ehepartnern, bei denen der Versorgungsausgleich einen Teil der Entgeltpunkte des Ex-Partners überträgt. Wer nie gearbeitet hat, erhält deshalb keine Altersrente, doch er kann unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung beziehen.

Anspruch auf Grundsicherung im Alter

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung, die das Existenzminimum abdeckt. Laut Deutscher Rentenversicherung sollten Menschen prüfen lassen, ob sie diese Leistung bekommen können, wenn ihr gesamtes Einkommen – inklusive Löhne, Renten, Mieteinnahmen, Krankengeld oder Zinsen – weniger als 1.062 Euro im Monat beträgt. Dabei wird auch das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden dagegen der Grundrentenzuschlag, Pflegegeld oder bis zu 250 Euro aus ehrenamtlicher Tätigkeit. Wer Vermögen besitzt, muss dieses zunächst einsetzen; nur ein kleiner Freibetrag bleibt unangetastet.

Besitzt beispielsweise das eigene Kind ein Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro, kann die Leistung sogar versagt werden, weil dann eine Unterhaltspflicht der Kinder besteht. Grundsicherung ist also keine bedingungslose Leistung, sondern eine bedarfsorientierte Hilfe. Zuständig ist das Sozialamt der jeweiligen Gemeinde; dort muss die Unterstützung beantragt werden.

Höhe der Leistungen

Wie viel Geld Betroffene erhalten, hängt von mehreren Bausteinen ab. Die Grundsicherung umfasst den Regelsatz für den alltäglichen Lebensunterhalt, die angemessenen Kosten für Miete und Heizung, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Vorsorgebeiträge sowie mögliche Mehrbedarfe für bestimmte Personengruppen. Für das Jahr 2025 liegt der monatliche Regelsatz bei 563 Euro für alleinstehende Erwachsene. Ehe- oder Lebenspartner erhalten jeweils 506 Euro, gemeinsam also 1.012 Euro. Menschen mit Behinderung, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“ besitzen, erhalten einen Zuschlag von 17 Prozent zum Regelsatz. Hinzu kommen unter Umständen zusätzliche Leistungen, etwa ein Mehrbedarf für behinderte Auszubildende oder Zuschüsse für besondere Ernährung. Ein Freibetrag von 10.000 Euro pro Person beim Vermögen bleibt seit 2023 unangetastet, Ehepaare dürfen gemeinsam 20.000 Euro besitzen.

Neben diesen pauschalen Zahlungen erstattet das Sozialamt die tatsächlichen Miet- und Heizkosten, sofern diese „angemessen“ sind. Was als angemessen gilt, legt jede Kommune anhand von Mietspiegeln fest. Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden übernommen; für Medikamente oder Hilfsmittel gibt es jedoch gesetzliche Zuzahlungen. Für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung ist die jährliche Belastung auf maximal 135,12 Euro begrenzt; bei chronischer Krankheit reduziert sich die Grenze auf 67,56 Euro.

Was müssen Betroffene tun?

Grundsicherung wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss schriftlich beantragt werden. Wer nie oder nur kurz gearbeitet hat, sollte sich beim örtlichen Sozialamt beraten lassen und seinen Anspruch prüfen lassen. Der Antrag erfordert zahlreiche Unterlagen: Ausweise, Mietverträge, Kontoauszüge und Nachweise über Einkommen und Vermögen. Wichtig ist außerdem, die Angaben zu den eigenen Kindern wahrheitsgemäß zu machen, denn ein hohes Einkommen der Kinder kann den Anspruch beeinflussen. Wer sich unsicher fühlt, kann Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände oder Sozialverbände nutzen.

Grundsicherung betrifft immer mehr Menschen

Die Grundsicherung im Alter ist längst nicht mehr nur für Menschen gedacht, die nie gearbeitet haben. Wegen niedriger Löhne, Teilzeitjobs oder längerer Phasen der Kinderbetreuung reicht bei vielen Rentnerinnen und Rentnern die eigene Rente nicht aus. Laut einer aktuellen Analyse müssen fast acht Millionen Menschen in Deutschland mit einer Altersrente leben, die unter dem Grundsicherungsniveau liegt – Tendenz steigend. Über diese Rentenkrise berichtete Newsflash24 bereits ausführlich. Schon heute erhält ein erheblicher Teil der Senioren weniger als 950 Euro im Monat. Die Grundsicherung hilft, diese Lücke zumindest teilweise zu schließen und das Existenzminimum zu sichern.

Fazit

Wenn Sie nie gearbeitet haben oder nur wenige Beiträge gezahlt haben, müssen Sie im Alter nicht automatisch in Armut leben. Die Grundsicherung im Alter sorgt dafür, dass jeder Mensch in Deutschland ein Minimum an Lebensunterhalt erhält. Voraussetzung ist, dass das verfügbare Einkommen unter 1.062 Euro liegt und eigenes Vermögen oberhalb des Freibetrags verbraucht wird. Der Regelsatz beträgt derzeit 563 Euro für Alleinstehende, 506 Euro pro Partner in einer Bedarfsgemeinschaft. Zusätzlich werden Miete und Krankenversicherung übernommen. Wer diese Leistung in Anspruch nehmen möchte, sollte frühzeitig Kontakt mit dem Sozialamt aufnehmen und sich über die nötigen Unterlagen informieren. Grundsicherung ist keine Schande, sondern eine wichtige Säule des sozialen Netzes, die Menschen ohne eigenen Rentenanspruch vor dem Absturz bewahrt.

Ricardo Bohn