Nach jahrelangem Gerichtsstreit muss Familie ihr Haus abreißen. Dennoch besteht Hoffnung auf Einigung mit dem Kläger.
Trotz Behördenfehler: Familie kämpft um Zuhause vor BGH
Jahrelang hat eine Familie aus Brandenburg vor Gericht um ihr Zuhause gekämpft. Muss sie nach einem Behördenfehler das Haus auf eigene Kosten abreißen und das vor rund 15 Jahren ersteigerte Grundstück räumen? Darüber wird am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden. Trotz schlechter Aussichten bleibt der Familie ein Grund zur Hoffnung.
Alles begann mit einer Zwangsversteigerung, bei der die betroffenen Eheleute W. im Jahr 2010 das Grundstück in Rangsdorf südlich von Berlin erworben hatten. Nachdem sie dort ein Haus gebaut und mit ihren zwei Kindern eingezogen waren, meldete sich plötzlich der ursprüngliche Eigentümer des Grundstücks. Er hatte erst nach dem Zuschlag von der Zwangsversteigerung erfahren – und forderte das Grundstück zurück.
War es ein Behördenfehler?
Laut dem Landgericht Potsdam hat das Amtsgericht Luckenwalde im Jahr 2014 einen schwerwiegenden Fehler begangen. Es wurde festgestellt, dass nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht wurde, bevor das Grundstück versteigert wurde. Daher war die Versteigerung ungültig und der Zuschlag wurde aufgehoben. Das Grundstück bleibt somit im Besitz des ursprünglichen Eigentümers.
Familie W. zweifelt jedoch daran, ob das Amtsgericht tatsächlich einen Fehler gemacht hat. Hausbesitzerin W. sagte vor der mündlichen Verhandlung am BGH, dass die Behörde aus ihrer Sicht durchaus angemessen nach dem eigentlichen Besitzer gesucht habe. Sie bemängelt auch, dass der Zuschlag aufgehoben wurde, ohne das betroffene Ehepaar anzuhören.
OLG gab Klage des Eigentümers statt
Der Eigentümer hat die Eheleute vor Gericht verklagt. Im Juni 2023 wurde die Familie vom Oberlandesgericht Brandenburg dazu verurteilt, innerhalb eines Jahres ihr Haus abzureißen und das Grundstück zu räumen. Zusätzlich müssen sie eine Grundschuld von 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer etwa 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.
Die Familie W. legte gegen dieses Urteil Revision ein, wodurch der Fall in Karlsruhe landete. Die Frist für Räumung und Abriss wurde verlängert. Im Januar fand vor dem Fünften Zivilsenat des BGH eine Verhandlung zu der Angelegenheit statt. Die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner erklärte, dass es heute nicht mehr darauf ankomme, ob der Zuschlag zu Recht aufgehoben wurde oder nicht. Schließlich sei der Beschluss des Landgerichts rechtskräftig. Nach vorläufiger Einschätzung des Senats habe die Familie das Grundstück wohl endgültig verloren, so Brückner.
Hausbesitzerin hofft auf Einigung
Aber nicht in allen Punkten waren die Karlsruher Richterinnen und Richter mit der Entscheidung ihrer Brandenburger Kolleginnen und Kollegen d’accord. So könnte der Kläger wohl keinen Anspruch darauf haben, dass Familie W. ihr Haus auf eigene Kosten abreißt, sowie auf Löschung der Grundschuld. Zwar müsse das Ehepaar das Eigentum herausgeben – aber «so, wie es jetzt ist», fasste dessen Anwalt die Einschätzung des Senats zusammen.
Es ist auch entscheidend zu klären, ob der Kläger den Eheleuten dann Verwendungsersatz für das Haus zahlen muss. Hausbesitzerin W. hofft darauf, dass es möglich sein könnte, in diesem Fall doch noch zu einer Einigung mit dem Kläger zu kommen, durch die sie ihr Haus und Grundstück behalten könnten.
Nach dem Verfahren wird es wahrscheinlich auch darum gehen, wie viel Geld die Familie als Schadensersatz vom Land Brandenburg erhält. Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte vor der Verhandlung, dass das Land dafür verantwortlich sei, die materiellen Schäden zu ersetzen, die durch den Fehler bei der Zwangsversteigerung verursacht wurden. Das Ministerium steht in ständigem Austausch mit der Familie und strebt eine außergerichtliche Einigung an.