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Gutachter: Christian B. in Topliga der Gefährlichkeit

Der Prozess gegen den auch im Fall Maddie Verdächtigen nähert sich dem Ende. Ein psychiatrischer Gutachter kommt zu einer klaren Einschätzung über den Angeklagten – macht aber auch Einschränkungen.

Ein Gutachter kommt zu dem Schluss, dass der Angeklagte gefährlich ist. (Archivfoto)
Foto: Moritz Frankenberg/dpa-Pool/dpa

Der im Fall Maddie Verdächtige Christian B. ist nach Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters in «die absolute Topliga der Gefährlichkeit» einzuordnen. Die Anwendung verschiedener Verfahren führe zu dem Ergebnis, dass der 47-jährige Deutsche in dem obersten Bereich der Gefährlichkeit lande, sagte der Arzt im Landgericht Braunschweig. Der Psychiater betonte in seinem Vortrag, dass er nur eine Verdachtsdiagnose stellen könne, weil der Angeklagte nicht bereit gewesen sei, sich mit ihm treffen und mit ihm zu sprechen. 

Dem mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter werden drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern vorgeworfen, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Große Aufmerksamkeit erweckt der Prozess vor allem, weil der Angeklagte im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht steht. Der Fall Maddie ist jedoch nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Keine günstige Prognose 

Aktuell sitzt B. eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal ab, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt wurde. Es ist möglich, dass er diese im nächsten Jahr verbüßt haben wird. Laut dem Gutachter liegt die Wahrscheinlichkeit, dass B. dann innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut inhaftiert wird, bei 30 bis 50 Prozent. Nach etablierten Analyseverfahren haben fast 100 Prozent vergleichbarer Sexualstraftäter bessere Prognosen als der Angeklagte.

Sollte das Gericht den Angeklagten verurteilen, empfiehlt der Gutachter nach der Haft die Unterbringung in Sicherungsverwahrung, da nahezu alle Kriterien dafür erfüllt seien. Der Arzt wies unter anderem auf die Verurteilungen von Christian B hin, der bereits im Jugendalter nachweislich Kinder missbraucht habe. Laut dem Psychiater habe sich der Angeklagte in seinem Leben mehr mit illegalen als mit legalen Dingen beschäftigt. Der Mediziner weigerte sich, aus Texten zu zitieren, die ihm zugeordnet wurden, da er sie als eine der größten Abartigkeiten ansah, die er kenne.

Prozess auf der Zielgeraden 

Ohne eigenes Gespräch mit dem Angeklagten konnte sich der Gutachter nur auf die Hauptverhandlung im Braunschweiger Gerichtssaal und die Gefangenenpersonalakte stützen. Aus dieser gehe ein arrogantes, zynisches, unhöfliches Verhalten hervor, das auch zu vier Disziplinarverfahren geführt habe. Christian B. halte sich nach den Akteneinträgen für unschuldig und gehe von einer Entschädigung aus. Er soll etwa gedroht haben, «diesen Knast fertig zu machen». Bedienstete der Einrichtung soll er als Folterer bezeichnet haben. 

Mit dem Bericht des Gutachters biegt das Verfahren auf die Zielgerade ein. Am kommenden Mittwoch steht noch ein Termin etwa für Entscheidungen über Anträge an. «Aus Sicht der Kammer haben wir aber alle Zeugen gehabt», sagte die Richterin. Wenn Überraschungen ausbleiben, steht die Beweisaufnahme vor dem Abschluss. Plädoyers wären in der zweiten Oktoberwoche möglich. 

Die Verteidiger des 47-Jährigen haben betont, dass der Angeklagte aus ihrer Sicht von allen Vorwürfen freigesprochen werden wird.

dpa