Experten raten zu sicheren Umgang und geprüften Produkten. Illegaler Import kann zu Strafverfahren führen.
Ansturm auf Feuerwerk: Verkauf startet bald

Der Verkauf von Raketen und Böllern für den Jahreswechsel hat wieder begonnen. Pyrotechnik für Silvester kann ab Ladenöffnung erworben werden. Auch Onlineshops dürfen vorbestellte Böller an den letzten drei Werktagen des Jahres an die Haustüren liefern.
Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) erwartet im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg des Handelsvolumens um 10 bis 15 Prozent. Im Jahr 2024 verzeichnete die Branche laut eigenen Angaben einen Umsatz von 197 Millionen Euro (2023: 180 Millionen). Sie strebt an, diesen Wert leicht zu erhöhen.
Die Böller-Branche sieht eine gestiegene Nachfrage nach «visuell effektvollem Leuchtfeuerwerk, vor allem nach Verbundfeuerwerken bzw. Feuerwerksbatterien». Diese Produkte machten mittlerweile mehr als 50 Prozent des Branchenumsatzes aus.
«Ist eine Minderheit, die böllert»
Gut jeder fünfte Bundesbürger (22 Prozent) will laut einer neuen Umfrage des TÜV-Verbands zum Jahreswechsel privates Feuerwerk zünden. Dagegen wollen drei Viertel (74 Prozent) zu Silvester auf pyrotechnische Artikel wie Raketen, Fontänen oder Böller verzichten. «Es ist eine Minderheit, die zu Silvester privat böllert, Raketen abschießt oder andere Feuerwerkskörper zündet», betont Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands.
Gemäß der repräsentativen Umfrage sind es hauptsächlich jüngere Menschen, die an Silvester Feuerwerk abbrennen: 43 Prozent der 18- bis 29-Jährigen und 39 Prozent der 30- bis 39-Jährigen. Darüber hinaus hat das Meinungsforschungsinstitut Civey festgestellt: In der Altersgruppe von 40 bis 49 Jahren zünden 29 Prozent Feuerwerk, bei den 50- bis 64-Jährigen sind es 21 Prozent und bei den über 65-Jährigen nur noch 10 Prozent.
Was Böller-Gegner sagen
Ärztevertreter, Polizisten, das Deutsche Kinderhilfswerk, Umwelt- und Tierschützer sowie weitere Organisationen fordern ein generelles Anwendungsverbot für Böller und Raketen. Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, wies unter anderem auf schwere Verletzungen hin, die jedes Jahr zahlreiche Menschen durch explodierende Feuerwerkskörper erleiden, und auf volle Notaufnahmen in den Krankenhäusern. Die Innenminister von Bund und Ländern konnten sich zuletzt jedoch nicht auf ein Verbot von privatem Feuerwerk einigen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte vor zu wenig Einsatzkräften an Silvester und forderte mehr Böllerverbote und Schutzzonen in Städten. Einsatzkräfte befürchten, dass Kollegen im Dienst erneut mit Böllern angegriffen werden könnten. «Zunehmend sind Menschen übermütig und verwenden legale Gegenstände wie Böller oder Raketen unsachgemäß», sagte der GdP-Vorsitzende Jochen Kopelke der Deutschen Presse-Agentur.
Der GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, warnte mögliche Krawallmacher: «Wir sind gut vorbereitet und werden durchgreifen», sagte Roßkopf der «Rheinischen Post». Angesichts der negativen Erfahrungen aus den Vorjahren stelle auch die Bundespolizei einen erhöhten Kräfteansatz für Silvester zusammen. «Insbesondere an den großen Bahnhöfen wie München, Berlin, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg oder Hannover», erklärte Roßkopf.
Immer wieder verletzen sich Menschen beim Umgang mit Pyrotechnik schwer – teils sogar tödlich. Leichtsinn mit Feuerwerk kostete in der vergangenen Silvesternacht in Deutschland fünf Männer das Leben. Zahlreiche Menschen erlitten teils schwere Verletzungen. Besonders verheerende Wirkung hatten selbstgebaute Sprengsätze und illegale Kugelbomben.
Was erlaubt ist
Das Zünden von Feuerwerk ist nur an Silvester und Neujahr erlaubt. In vielen Städten gilt die Regelung, dass Feuerwerk an Silvester erst ab 18.00 Uhr bis zum Neujahrsmorgen um 07.00 Uhr erlaubt ist. Gemäß dem Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden grundsätzlich verboten.
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 – klassisches Silvesterfeuerwerk wie Raketen, Böller und Batterien – dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft und nur von diesen abgebrannt werden. Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen, Bodenwirbel oder Wunderkerzen dürfen auch von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren benutzt werden.
Was Experten raten
Die Experten des TÜV empfehlen unter anderem, nur altersgerechte Produkte zu verwenden und Kinder niemals unbeaufsichtigt böllern zu lassen, auf Handschuhe beim Zünden zu verzichten, lange Streichhölzer zu benutzen, Feuerwerk niemals in der Hand anzuzünden und niemals auf Menschen oder Tiere zu zielen.
Außerdem sollten nur zugelassene Produkte verwendet werden: Geprüfte Feuerwerkskörper tragen das CE -Zeichen und eine BAM-Prüfnummer, «illegale, manipulierte oder selbstgebaute Raketen und Böller sind lebensgefährlich».
Auch der Präsident der Generalzolldirektion, Armin Rolfink, warnt vor der Verwendung illegalen Feuerwerks: «Die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper aus dem Ausland ist verboten und führt zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen die verantwortliche Person», sagte Rolfink dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). «Damit der Jahreswechsel für alle sicher bleibt, kann ich nur eindringlich davor warnen, Feuerwerk unbekannter Herkunft oder ohne das CE-Kennzeichen zu kaufen.» 2024 stellte der Zoll nach eigenen Angaben mehr als sieben Tonnen nicht zugelassener Pyrotechnik sicher.








