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Mord an Mitschüler: 15-Jähriger in Unterfranken verurteilt

Ein Schüler tötet in Unterfranken einen Mitschüler mit einem Schuss in den Kopf. Bei der Frage, ob es Mord oder Totschlag war, folgt das Gericht der Ansicht der Staatsanwaltschaft.

Im Prozess gegen einen 15-Jährigen, der einen 14 Jahre alten Mitschüler erschossen hat, hat die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gesprochen. (Archivfoto)
Foto: Daniel Karmann/dpa

Nachdem ein Mitschüler an einer Schule in Unterfranken durch einen tödlichen Kopfschuss ums Leben kam, wurde ein 15-Jähriger wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Laut einer Gerichtssprecherin des Landgerichts Würzburg hat der Jugendliche im September 2023 in Lohr am Main den 14-Jährigen ermordet. Das Höchstmaß der Jugendstrafe beträgt zehn Jahre.

Das Urteil der großen Jugendkammer entsprach der Auffassung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Sie hatten festgestellt, dass das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt war, da der Kopfschuss von hinten kam. Der Anwalt des Angeklagten hatte hingegen auf Totschlag plädiert.

Tat gestanden

Der 15-jährige Deutsche hat im September des letzten Jahres auf dem Gelände einer Schule in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg einen 14-jährigen Italiener mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole getötet. Zu Beginn der Hauptverhandlung gab er dies zu. Er betonte jedoch, dass der Schuss nicht absichtlich abgefeuert wurde. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 15-Jährige bei den Hinterbliebenen und drückte sein tiefes Bedauern aus.

Die Staatsanwaltschaft forderte dennoch acht Jahre und neun Monate Jugendstrafe wegen Mordes. Zudem beantragte der Anklagevertreter, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten und die Unterbringung des 15-Jährigen in einer sozialtherapeutischen Einrichtung anzuordnen. Die Eltern des getöteten Jungen sind Nebenkläger in dem Verfahren. Sie schlossen sich mit ihrem Plädoyer dem der Staatsanwaltschaft weitgehend an. Der Verteidiger beantragte hingegen eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags.

Pistole gehörte Hausbewohner

Die beiden Jungen besuchten die gleiche Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart. Die Tatwaffe gehörte einem 66-Jährigen, der im selben Haus wie der Angeklagte lebte.

Vor dem Prozess ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Jugendliche den Serienmörder Jeffrey Dahmer verehrte und aus Mordlust handelte. Dahmer beging eine der grausamsten Mordserien in den USA. Über ihn wurde eine Netflix-Serie gemacht. Der Vorwurf der Mordlust wurde jedoch nach der Hauptverhandlung laut Gerichtssprecherin nicht aufrechterhalten.

Da der Beschuldigte minderjährig ist, sieht das Gesetz eine Verhandlung in nicht öffentlicher Sitzung vor.

dpa