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Auto rammt Landwirt bei Bauern-Demo,Verurteilter muss Fahrerlaubnis abgeben

Das Landgericht Oldenburg verurteilt den Angeklagten zu 3 Jahren und 7 Monaten Haft wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Revision möglich.

Ein 46-Jähriger ist wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung auf einer Bauern-Demonstration in Niedersachsen zu einer Haftstrafe verurteilt worden. (Archivbild)
Foto: Sina Schuldt/dpa

Mit seinem Auto brach er in eine Bauern-Demonstration ein und verletzte einen Landwirt. Das Landgericht in Oldenburg, Niedersachsen, verurteilte den 46-jährigen Angeklagten wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten. Zusätzlich wurde ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Verkehrsunfallflucht festgestellt. Der Angeklagte muss laut Urteil seine Fahrerlaubnis für vier Jahre abgeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es besteht die Möglichkeit zur Revision.

Auto schleifte Mann mehrere Meter mit

Laut dem Vorsitzenden Richter fuhr der Mann am 8. Januar bei Friesoythe im Landkreis Cloppenburg hupend und wütend in eine Blockade mit Traktoren. Dabei traf er mit seinem Auto einen Mann, der durch den Aufprall gegen die Windschutzscheibe geschleudert wurde. Nachdem der Angeklagte das Auto kurz bremste, fiel der Mann zu Boden, woraufhin das Fahrzeug den Landwirt mehrere Meter über den Asphalt schleifte und sein Bein überrollte.

Der Landwirt wurde „wie durch ein Wunder“ nur leicht verletzt und konnte das Krankenhaus nach einer Nacht verlassen. Sein Anwalt gibt an, dass der Landwirt bis heute unter den Folgen der Tat leidet und Narben zurückgeblieben sind.

«Ich fahre da durch, um jeden Preis. Koste es, was es wolle», so beschrieb der Richter die Haltung des Angeklagten zum Tatzeitpunkt. Demnach hatte der Deutsche einen Tötungsvorsatz in der billigenden Form. Es sei ihm egal gewesen, ob er bei seiner Handlung einen Menschen töte. 

Angeklagter: «Ich wollte Sie nie töten.»

Der Angeklagte hatte vor Gericht zugegeben, die Trecker-Blockade mit seinem Auto durchbrochen zu haben. Er habe aber nicht das Ziel gehabt, einen Menschen zu verletzen, betonte der 46-Jährige. «Es tut mir furchtbar leid», sagte er zu dem Landwirt. Bei seinem Schlusswort kamen ihm die Tränen. «Ich wollte Sie nie töten», sagte der Mann. 

Laut seines Verteidigers war der Angeklagte auf dem Weg von seiner Nachtschicht und wollte nach Hause, wo er am Nachmittag für seine pflege- und hilfsbedürftige Ehefrau da sein wollte. Den Verletzten habe er erst bemerkt, als er auf der Motorhaube lag. Als dieser dann herunterfiel, habe sein Mandant Angst bekommen, nun Ärger von den Landwirten zu bekommen, und sei weitergefahren.

Der Richter charakterisierte den Angeklagten als einen verbitterten und unzufriedenen Mann. Er betonte, dass die Lebensumstände des Angeklagten schwierig seien. Der Angeklagte hatte keine feste Anstellung, Existenzängste und Herausforderungen aufgrund der Pflege seiner behinderten Ehefrau. Diese Umstände rechtfertigen jedoch nicht die Tat. Ein Gutachter stufte den Mann als voll schuldfähig ein.

Verteidigung sieht keinen versuchten Totschlag

In seinem Plädoyer forderte der Verteidiger, seinen Mandanten höchstens zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu verurteilen. Eine Verurteilung wegen eines versuchten Totschlags komme aus seiner Sicht nicht in Betracht. Aber: «Ich bin auch der Meinung, dass mein Mandant sich falsch verhalten hat.»

Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten gefordert, unter anderem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Darüber hinaus sollte dem Mann der Führerschein entzogen werden. Die Nebenklage stimmte dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft zu. Die Verfahrensbeteiligten haben eine Woche Zeit, um gegen das Urteil Revision einzulegen.

dpa