Tote Hähne statt lebende Tiere – Vereine lehnen Attrappe ab, nur noch Tiere ohne spezielle Tötung erlaubt.
Strengere Regeln für Hahneköppen im Bergischen Land
Der jahrhundertealte Brauch des «Hahneköppens» im Bergischen Land bleibt erlaubt, aber die Auflagen werden strenger. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, den zwei Vereine am Düsseldorfer Verwaltungsgericht mit der Stadt Solingen geschlossen haben, wie ein Gerichtssprecher berichtete (Az.: 23 K 6911/24).
Das Spektakel wurde früher blutig durchgeführt: lebende Tiere wurden kopfüber aufgehängt und mit verbundenen Augen enthauptet. Seit etwa 200 Jahren werden nur noch tote Hähne benutzt. Doch auch dagegen gibt es seit langem Kritik.
Die Vereine lehnten es dennoch ab, eine Attrappe zu verwenden: „Diese verlieren ihren Kopf erfahrungsgemäß entweder zu früh oder zu spät“, argumentierten sie.
«Es dürfen künftig nur noch Tiere verwendet werden, die nicht zu diesem Zweck getötet wurden», sagte der Gerichtssprecher zum Inhalt des Vergleichs. Der Hahn müsse aus tierschutzrechtlich vertretbaren Gründen geschlachtet werden – etwa bei einer unheilbaren Krankheit.
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte 2024 den Veterinärämtern mitgeteilt: Die Tötung von Tieren zur Verwendung bei Brauchtumsveranstaltungen wie dem «Hahneköppen» sei nicht vom Tierschutzgesetz gedeckt.