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Hubig: «Klare Stoppschilder» bei voyeuristischen Aufnahmen

Mit der Kamera im öffentlichen Raum genau auf den bekleideten Po einer Frau halten – bislang ist das in Deutschland nicht strafbar. Justizministerin Stefanie Hubig will klare Grenzen setzen.

Heimlich etwa den bekleideten Po von anderen Menschen zu filmen, soll aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig strafbar werden. (Archivbild)
Foto: Michael Kappeler/dpa

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will bis Anfang 2026 einen Vorschlag für ein Gesetz vorlegen, das voyeuristische Aufnahmen unter Strafe stellt. «Wir tüfteln an der Norm, weil es nicht einfach ist, soziales Verhalten von strafwürdigem Verhalten abzugrenzen», sagte die SPD-Politikerin vor der Justizministerkonferenz in Leipzig dem Deutschlandfunk.

Es geht konkret um Aufnahmen, bei denen gezielt der bekleidete Po einer Frau gefilmt oder fotografiert wird, um sich möglicherweise sexuell zu erregen. Bei ihrer Herbsttagung werden die Justizministerinnen und -minister der Länder unter anderem darüber diskutieren, ob solche voyeuristischen Aufnahmen strafbar sein sollten. Nordrhein-Westfalen und Hamburg haben einen entsprechenden Antrag gestellt.

Es gehe um Verhalten, durch das Frauen erheblich beeinträchtigt würden, Angst hätten und ihr Verhalten änderten, sagte Hubig. Die Gesellschaft müsse «klare Stoppschilder» aufstellen und sagen: «Bestimmte Dinge sind nicht einfach doof, sondern sie sind strafbar». Klar sei aus ihrer Sicht aber: Landschaftsfotos, auf denen zufällig eine Joggerin mit abgelichtet worden sei, sollten nicht strafbar werden. «Wir wollen nicht die Sittenpolizei sein.»

Hubig: Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum nimmt zu

Hubig erwähnte den Fall von Yanni Gentsch aus Köln als Beispiel. Beim Joggen im Februar wurde ihr Po von einem Radfahrer gefilmt. Gentsch konfrontierte den Mann und filmte die Auseinandersetzung, die seitdem tausendfach in sozialen Medien angesehen, geteilt und kommentiert wurde. Die Frau berichtete, dass die Polizei ihr jedoch mitgeteilt habe, dass das Verhalten des Mannes nicht strafbar sei.

«Wir sehen einfach, dass die sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum zunimmt und für viele Frauen und zum Teil für Männer ein echtes Problem geworden ist», sagte Hubig. Frauen sollten sich frei bewegen können. «Dass sie nicht überlegen: Kann ich abends da noch langgehen? Oder ist das unangenehm, muss ich mich anders anziehen?»

dpa