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Innenminister: IP-Adressenspeicherung kommt bald

Die Koalition will eine Speicherpflicht für IP-Adressen einführen. Ermittler erhoffen sich davon mehr Erfolge im Kampf gegen Kindesmissbrauch. Der Innenminister kündigt eine baldige Umsetzung an.

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte an, dass die im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbarte dreimonatige Speicherung von IP-Adressen zügig umgesetzt wird.
Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Die Behörden könnten bald effektivere Mittel zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch erhalten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) äußerte sich in Berlin vor Journalisten optimistisch darüber, dass die im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbarte dreimonatige Speicherung von IP-Adressen rasch umgesetzt wird.

«Verständigung in den nächsten Wochen»

Das Bundesjustizministerium sei federführend für das Thema. Man befinde sich in der Abstimmung, die Gespräche verliefen positiv. Er rechne damit, dass es in den kommenden Wochen zu einer Einigung auf einen Gesetzestext komme.

Die Bundesregierung werde den Strafverfolgungsbehörden neue Ermittlungsinstrumente an die Hand geben, versprach auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in einer Mitteilung. «Ich bin zuversichtlich, dass wir beim Schutz von Kindern und Jugendlichen in dieser Wahlperiode Wichtiges erreichen können», sagte sie. 

Ermittler begrüßen Pläne

Das Bundeskriminalamt (BKA) unterstützt das Vorhaben. „Das wird die Ermittlungserfolge noch einmal deutlich steigern“, sagte BKA-Präsident Holger Münch in Berlin.

Die IP-Adresse ist vergleichbar mit der Adresse eines Computers im Internet, die zur Identifizierung dient. Telekommunikationsanbieter müssen in Zukunft verpflichtet werden, diese Adressen für potenzielle Ermittlungen drei Monate lang zu speichern, um Täter effektiver aufspüren zu können.

dpa