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Debatte um Strafmündigkeit: Innensenator gegen Senkung des Alters

Innensenator Mäurer ist gegen Senkung des Strafmündigkeitsalters. Pädagogische Maßnahmen sind seiner Meinung nach effektiver.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz lehnt eine Absenkung des Alters für Strafmündigkeit ab.
Foto: Soeren Stache/dpa

Trotz steigender Gewalt unter Kindern und Jugendlichen spricht sich der Vorsitzende der Innenministerkonferenz gegen eine Herabsetzung des Alters für Strafmündigkeit aus. «Bei der Senkung des Strafmündigkeitsalters bin ich sehr zurückhaltend», sagte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). «Denn ich glaube, dass wir dieses Problem mit polizeilichen Maßnahmen kaum effektiv angehen können.»

Wenn die Analyse des BKA richtig sei, dass es sich um Spätfolgen der Corona-Zeit handele, dann müsse man mit pädagogischen Maßnahmen darauf reagieren, sagte Mäurer. «Das heißt nicht, dass die Polizei wegschauen sollte, weil wir uns des Themas auch immer aus der Opfersicht nähern müssen.»

Was sagt die Statistik?

Gemäß der am Mittwoch veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik ist die Anzahl der Straftaten, bei denen die Polizei Minderjährige als Tatverdächtige identifiziert hat, im letzten Jahr zwar gesunken. Bei der Gewaltkriminalität verhält es sich jedoch anders. Bei Jugendlichen stieg diese um 3,8 Prozent, bei Kindern sogar um 11,3 Prozent.

Holger Münch, der Präsident des Bundeskriminalamts, erklärte bei der Präsentation der Statistik, dass bei den 15- bis 17-Jährigen psychische Belastungen erkennbar seien, die eventuell als Spätfolgen der Schulschließungen und Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie angesehen werden könnten.

Wie ist die Gesetzeslage?

Der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat kürzlich vorgeschlagen, die Strafmündigkeitsgrenze von 14 auf 12 Jahre zu senken. In Deutschland beginnt die Strafmündigkeit mit dem 14. Geburtstag. Im deutschen Strafrecht kann man nur bestraft werden, wenn man schuldhaft gehandelt hat – und dazu braucht es Einsichts- und Steuerungsfähigkeit. Da Kinder unter 14 Jahren diese in der Regel noch nicht besitzen, sind sie nach dem Gesetzgeber schuldunfähig.

dpa