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Inzest-Täter Fritzl – Gericht prüft Antrag auf Entlassung

Jahrelang vergewaltigte er seine Tochter in einem Kellerverlies. Dann wurde Fritzl zu lebenslanger Haft verurteilt. 2024 wurde eine Entlassung abgelehnt. Er und seine Anwältin lassen nicht locker.

Fritzl hat bereits mehr als 15 Jahre Haft verbüßt. (Archivbild)
Foto: Helmut Fohringer/APA/dpa

Josef Fritzl, ein 90-jähriger Inzest-Täter, beantragt erneut die vorzeitige Entlassung aus seiner lebenslangen Gefängnisstrafe. Das Landgericht in Krems, Österreich, bestätigte der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Antrag seiner Anwältin Astrid Wagner.

Zuvor hatte die Juristin in ihrem Podcast «Plädoyer für Verbrecher» darüber berichtet. Sie argumentierte, dass Fritzl mehr als 15 Jahre im Gefängnis verbracht habe, und damit die rechtliche Voraussetzung für solch einen Schritt gegeben sei. «Ich denke, dass auch er diese Chance verdient hat», sagte sie. Sie erwarte aber, dass bis dahin noch einige Zeit vergehen könnte.

Im Jahr 1984 sperrte Fritzl seine damals 18-jährige Tochter im Keller seines Hauses ein. In den darauffolgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines der Kinder verstarb früh. Fritzl wurde im März 2009 wegen Mordes durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwerer Nötigung, Sklaverei und Blutschande zu lebenslanger Haft verurteilt.

Entlassung voriges Jahr abgelehnt

Im Jahr 2024 verlegte das Landgericht Fritzl vom Maßnahmenvollzug in ein normales Gefängnis. Ein Antrag auf vorzeitige Entlassung wurde jedoch abgelehnt. Das Gericht verwies damals unter anderem auf die hohe kriminelle Energie des Täters und die mangelnde Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit. Nun wird der neue Antrag geprüft. Wann darüber entschieden wird, steht laut dem Gerichtssprecher in Krems noch nicht fest.

Fritzl, der inzwischen seinen Namen ändern ließ, bereue seine Taten, sagte Wagner. Seine frühere Persönlichkeit habe sich durch eine Demenzerkrankung verändert. Die Justiz sollte zumindest Haft-Ausgängen zur Vorbereitung einer Entlassung zustimmen, forderte sie. Sie hoffe, dass er etwa in ein Kaffeehaus gehen könne und «die Luft der Freiheit erstmals schnuppert».

Täter macht sich rosige Erwartungen

Fritzl hat laut seiner Anwältin jedoch falsche Vorstellungen von einem möglichen Leben in Freiheit. „Er erwartet etwa, in seiner Heimatgemeinde freudig empfangen zu werden und mit alten Freunden Karten zu spielen“, sagte Wagner.

dpa