Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Tragischer Mord in Bremen: Zweiter Prozess für Vater, der Sohn tötete

Neue Verhandlung wegen Schuldfähigkeit des Angeklagten nach BGH-Entscheidung. Mutter des Kindes wieder als Nebenklägerin vor Gericht.

Der Verteidiger hat angekündigt, dass sich der Angeklagte beim nächsten Verhandlungstag äußern wird.
Foto: Sina Schuldt/dpa

Alle Beteiligten sind sich einig, dass es sich um einen heimtückischen Mord handelte. Im September 2023 tötete ein heute 48-Jähriger seinen siebenjährigen Sohn in seiner Wohnung in Bremen mit einem Messer. Er fügte dem wehrlosen Körper mehrere Stiche zu und schnitt dem Kind die Kehle durch. Im April 2024 wurde der Mann vom Landgericht Bremen zu einer 13-jährigen Haftstrafe verurteilt. Er wurde in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Aufgrund einer psychischen Erkrankung war seine Steuerungsfähigkeit und damit auch seine Schuldfähigkeit während der Tat eingeschränkt.

Mutter des Kindes wirkt gefasst

Der Deutsche befindet sich erneut vor einer anderen Schwurgerichtskammer wegen der Tat auf der Anklagebank. Am ersten Verhandlungstag erschien er in dunklem Anzug und einem weißen Hemd. Eine Dolmetscherin, die ins Türkische übersetzte, saß neben ihm. Der 48-jährige Mann sieht deutlich älter aus als er tatsächlich ist, wie schon im ersten Prozess. Seine Ex-Frau, die Mutter des Kindes, ist erneut Nebenklägerin und wirkte äußerlich gefasst.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Entscheidung des Landgerichts Bremen teilweise aufgehoben. Die Verurteilung wegen Mordes zweifelte es nicht an. «Offen ist weiterhin die Frage nach der Schuldfähigkeit des Angeklagten – und damit im Prinzip auch nach dem Warum», sagte ein Sprecher des Landgerichts. Laut BGH sei die Begründung zur verminderten Schuldfähigkeit und damit auch die Annahme einer erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit nicht in ausreichendem Maße erfolgt. Daher müsse ein zweites Mal verhandelt werden. 

Der Sohn war übers Wochenende beim Vater

Der Gerichtssprecher erklärte, dass der Angeklagte dieses Mal möglicherweise als voll schuldfähig angesehen wird und daher ins Gefängnis anstatt in die Psychiatrie gehen könnte. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass er erneut als vermindert schuldfähig angesehen wird.

Der Angeklagte hatte seinem Sohn, der übers Wochenende bei ihm zu Besuch war, im September 2023 in einem Eistee aufgelöste Schlaftabletten gegeben. Anschließend tötete er das schlafende Kind mit einem Küchenmesser. Der Junge verblutete am Tatort. Nach der Tat versuchte der Mann, sich das Leben zu nehmen. Telefonisch verabschiedete er sich von seiner Schwester, diese wählte den Notruf. «Ohne Behandlung wäre der Angeklagte verstorben», las der Vorsitzende Richter Björn Kemper aus dem ersten Urteil vor. 

Angeklagter glaubte an eine Drogenzukunft des Sohnes

Die Eltern des Kindes hatten sich vor einem Jahr getrennt. Laut dem Urteil des Landgerichts konnte der Mann nicht akzeptieren, dass seine Ex-Frau einen neuen Partner hatte. Er steigerte sich in die Vorstellung hinein, dass der Freund seiner Ex-Frau mit Drogen zu tun habe. Seinen Angaben zufolge tötete er den Jungen, um ihm ein Leben als Drogenabhängiger zu ersparen.

Ein Gutachter hatte dem Angeklagten im ersten Prozess eine mittelschwere Depression mit einer schizoaffektiven Störung attestiert. Auch gebe es Hinweise auf «hirnorganische Komponenten», hatte die damalige Vorsitzende Richterin gesagt. Seit 2015 war der Mann in psychiatrischer Behandlung. 

Mutter wird wieder als Zeugin aussagen

Der Prozess wird am 17. September fortgesetzt. Der Verteidiger hat angekündigt, dass sein Mandant dann sprechen wird. Zu einem späteren Zeitpunkt soll auch wieder die Mutter des Kindes als Zeugin befragt werden. «Er hat komplett unser Leben ruiniert», hatte sie beim ersten Mal unter Tränen gesagt.

dpa