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Jäger erschießt grundlos fremden Hund – Revision nach Urteil

Auf einer Wiese am Main läuft ein Hund unangeleint in der Nähe seiner Besitzer herum. Ein Jäger sieht das Tier und erschießt es. Es kommt zum Prozess. Das Urteil will der Angeklagte nicht akzeptieren.

Ein Jäger erschießt grundlos einen Hund und erhält dafür eine Haftstrafe. (Archivbild)
Foto: Daniel Vogl/dpa

Ein Jäger, der wegen der grundlosen Tötung eines fremden Hundes verurteilt wurde, legt Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg ein. Ein Gerichtssprecher teilte mit: “Der Angeklagte hat Revision eingelegt.” Somit wird voraussichtlich das Bayerische Oberste Landesgericht den Fall behandeln müssen.

Das Landgericht hat den Jäger am 16. Dezember zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er ohne triftigen Grund das freilaufende Tier auf einer Mainwiese in Unterfranken erschossen hatte. Die Berufungskammer verurteilte den 78-Jährigen wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren, Töten von Wirbeltieren und Sachbeschädigung.

Das Amtsgericht Haßfurt hatte den Jäger im November 2023 zu 140 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt – wegen Vergehens nach dem Tierschutzgesetz. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gingen damals in Berufung.

Im Juli 2022 hielten die österreichischen Besitzer des Hundes nach einer Kanutour auf dem Main bei Knetzgau (Landkreis Haßberge) an. Während sie das Kanu am Ufer befestigten, lief der Alaskan Malamute Hund unangeleint auf einer Wiese herum.

Laut dem Angeklagten soll er den Hund entdeckt und ohne Grund aus seinem Auto heraus erschossen haben. Das Amtsgericht sah jedoch keine Hinweise darauf, dass das Tier, das aufgrund einer Hüftgelenkarthrose eingeschränkt war, gewildert hatte, wie der Angeklagte behauptete.

dpa