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Justizminister pochen auf Schutz vor «digitalem Voyeurismus»

Ungewollt gefilmt in der Sauna – und der Täter darf die Aufnahmen behalten? Betroffene sind bisher oft machtlos. Das könnte sich ändern.

Ungewolltes Filmen in der Sauna könnte künftig strafbar werden.
Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Mehrere Länder fordern gesetzliche Regelungen gegen ungewollte Filmaufnahmen in der Sauna oder Umkleidekabine. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat bereits strafrechtliche Regelungen gegen solchen «digitalen Voyeurismus» angekündigt. 

Filmen in der Sauna ohne Konsequenzen

NRW-Justizminister Benjamin Limbach forderte im Bundesrat, dass der Gesetzentwurf zeitnah vorgelegt werden müsse. Ein ähnlicher Vorschlag von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland wird nun in den Bundesrats-Ausschüssen diskutiert. Dabei geht es unter anderem um unerwünschte Aufnahmen des bekleideten Intimbereichs oder Gesäßes.

Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann von der SPD berichtete vom Fall zweier Frauen aus Leipzig, die in der Sauna von einem Mann gegen ihren Willen gefilmt worden waren. Mit ihrer Anzeige hätten sie aber keinen Erfolg gehabt, weil dieses Verhalten bislang nicht strafbar ist. Der Mann habe sein Handy inklusive der Aufnahmen von der Polizei zurückerhalten. «Und das war der zweite Schock für die beiden Frauen, dass der Mann sich auch heute noch ungeniert die Nacktbilder und Filme von ihnen auf seinem Handy ansehen kann.» 

Bilder können in Sekunden weltweite Verbreitung finden

Petra Berg, die Justizministerin des Saarlandes (SPD), betonte die möglicherweise schwerwiegenden Auswirkungen für die Betroffenen. Durch technische Fortschritte ist es heutzutage einfacher als je zuvor, Bilder aufzunehmen, zu speichern und innerhalb von Sekunden weltweit zu verbreiten.

Das Grundgesetz sichere die sexuelle Selbstbestimmung, argumentierte der nordrhein-westfälische Minister Limbach. «Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob seine Körperteile fotografiert, gefilmt werden oder eben nicht.» Betroffene würden zu Sexualobjekten herabgewürdigt. «Saunen, Umkleiden, Duschen oder ähnliche Orte sind Rückzugsräume. Menschen begeben sich dorthin in dem festen Vertrauen, dass diese Orte geschützt sind.» 

Was heute schon gilt

Bereits jetzt ist es in bestimmten intimen Situationen verboten, andere zu filmen und zu fotografieren. Wenn beispielsweise jemand in dessen Wohnung, in einer Umkleidekabine oder auf einer Toilette gefilmt oder fotografiert wird und dadurch in den höchstpersönlichen Lebensbereich eingegriffen wird, droht eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Betroffene, die heimlich in intimen Situationen aufgenommen wurden, können außerdem ihr Recht am eigenen Bild geltend machen und die Löschung der Aufnahmen einklagen.

dpa