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Justizopfer Genditzki mit 1,3 Millionen Euro entschädigt

Mehr als ein Jahrzehnt war Manfred Genditzki unschuldig in Haft. Nun steht fest, wie viel Geld er deswegen vom Freistaat Bayern bekommt. Und welche Lehren aus den Fehlern gezogen werden.

Jahrelang hatte Manfred Genditzki für seine Freilassung gekämpft - und am Ende recht bekommen. (Archivfoto)
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Manfred Genditzki saß als vermeintlicher Mörder mehr als 13 Jahre unschuldig im Gefängnis. Der Freistaat Bayern zahlt ihm nun insgesamt 1,31 Millionen Euro als Entschädigung. Das bayerische Justizministerium gab bekannt, dass die Einigung alle Ansprüche aus seiner Verurteilung, Haft und dem Wiederaufnahmeverfahren umfasst. Es fordert auch eine Überarbeitung der Entschädigungsregeln, die auf Bundesrecht basieren, und zieht Lehren aus dem Fall für Bayern.

Genditzkis Kampf durch die Instanzen nach dem sogenannten «Badewannen-Mord» hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht: Das Landgericht München II hatte ihn 2010 für schuldig befunden, eine Seniorin aus Rottach-Egern in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. Nachdem Genditzki in Revision gegangen war, verurteilte ihn eine andere Kammer des Landgerichts 2012 erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Die Revision gegen dieses Urteil blieb erfolglos. 2023 wurde Genditzki jedoch nach einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen – neue Gutachten hatten untermauert, dass der Tod der betagten Dame ein Unfall gewesen war.

Fall zeigt laut Ministerium Reformbedarf bei Bundesrecht

«Es ist eine unerträgliche Vorstellung für jeden Menschen, dass er zu Unrecht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird», betonte das Justizministerium nun. Die Aufarbeitung des Falles habe einige generelle Lehren für die Justiz erbracht. Und gezeigt, dass es Reformbedarf beim Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen gebe.

Laut Bundesrecht sei die derzeitige Regelung unangemessen, wonach Verpflegung und Unterkunft in der Haft auf Entschädigungszahlungen angerechnet werden müssen. Das Ministerium betonte zudem, dass die Tagespauschale zur finanziellen Wiedergutmachung von 75 auf 100 Euro pro Hafttag erhöht werden solle, um den Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken zu stärken.

Genditzki muss Entschädigung teils versteuern 

Bei der Summe im speziellen Fall muss berücksichtigt werden, dass Genditzki einen Teil des Geldes versteuern muss und Verbindlichkeiten wie Anwaltshonorare zu begleichen hat. Mit dem Gesamtvergleich, der auch bereits gezahlte Beträge berücksichtigt, wurden die beiden bisher anhängigen Gerichtsverfahren zur Entschädigung den Angaben zufolge einvernehmlich beendet.

Die bayerische Justiz hat infolge des Falles zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Die Zuständigkeit für Wiederaufnahmefälle wurde in den Staatsanwaltschaften in speziellen Abteilungen gebündelt. In den regelmäßigen Dienstbesprechungen wird nun verstärkt die Auswahl von Sachverständigen und das Wiederaufnahmerecht diskutiert. Zudem wurde das Thema Wiederaufnahmeverfahren in das Fortbildungsprogramm der bayerischen Justiz aufgenommen. Ein Konzept zur Unterstützung der Betroffenen nach einer ungerechtfertigten Haftentlassung wurde ebenfalls entwickelt.

dpa