Chemische K.o.-Tropfen sollen ebenfalls deutlich eingeschränkt werden, um Missbrauch zu verhindern.
Deutschland plant Verbot von Lachgas für Kinder und Jugendliche
Lachgas, das zunehmend als Partydroge konsumiert wird, soll für Kinder und Jugendliche in Deutschland verboten werden. Das Bundeskabinett brachte einen Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf den Weg, der Erwerb und Besitz für Minderjährige untersagt. Verboten werden sollen generell der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten. Die Verfügbarkeit chemischer K.o-Tropfen, die teils als «Vergewaltigungsdroge» eingesetzt werden, soll mit den Plänen ebenfalls deutlich beschränkt werden.
«Kein harmloser Partygag»
Warken sagte: «Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürfen nicht länger missbraucht werden.» Gerade für Kinder und Jugendliche sei der Konsum von Lachgas mit hohen Risiken verbunden – etwa Bewusstlosigkeit und bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) warnte, Lachgas sei «kein harmloser Partygag». Ein Grund für zunehmenden Konsum bei Jüngeren sei die einfache Verfügbarkeit und das Versetzen mit Geschmacksaromen, das zur Verharmlosung beitrage.
Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einiger Zeit als Partydroge auf dem Vormarsch. Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff, der in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen dient, über Luftballons ein. «Bei intensivem akutem Konsum droht Bewusstlosigkeit», heißt es im Entwurf. Bei direktem Konsum aus Kartuschen drohten wegen der Kühlung Erfrierungen sowie Lungengewebe-Verletzungen durch den Gasdruck.
Auch K.o.-Tropfen im Visier
Kommen sollen auch Beschränkungen für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol. Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden können. Nach einigen Minuten wird Opfern dadurch schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Zeit etwa für Sexualdelikte oder um Opfer auszurauben. Laut Entwurf sollen die Substanzen bezogen auf bestimmte Mengen unter ein «Umgangsverbot» für neue psychoaktive Stoffe fallen. Verboten werden die Herstellung, das Inverkehrbringen und der Handel.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag vorgelegt, der über das Gesetz abstimmen soll. Die Neuregelungen sollen drei Monate nach der Verkündung in Kraft treten – um den Handel und Automaten sowie Altersprüfungen vorzubereiten. Auch Warkens Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits einen Entwurf für Verkaufsverbote vorgelegt, der jedoch nicht umgesetzt wurde. Daher führten einige Städte und Länder ihre eigenen Regelungen ein.
Ausnahmen für Sprühsahne
Aufgrund der Verwendung von Chemikalien für andere Zwecke sind Ausnahmen von Verkaufsverboten vorgesehen. Kartuschen mit bis zu acht Gramm Füllmenge von Lachgas sollen weiterhin auf dem Markt erhältlich sein, um beispielsweise Schlagsahne aufzuschäumen. Dies gilt auch für Fertigsprühsahne.